Sachstand der Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda von Bund und Ländern in Nordrhein-Westfalen III – Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung im Rahmen der Staatsmodernisierung

Klei­ne Anfra­ge von Ange­la Frei­muth, Ralf Wit­zel, Dirk Wedel, Diet­mar Brockes

Link zum Doku­ment: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-20340.pdf

Zusam­men­fas­sung der Anfrage:

Die Klei­ne Anfra­ge the­ma­ti­siert den Stand der Umset­zung der Föde­ra­len Moder­ni­sie­rungs­agen­da in Nord­rhein-West­fa­len, die Bund und Län­der gemein­sam beschlos­sen haben, um Staat und Ver­wal­tung grund­le­gend zu erneu­ern und zu ver­schlan­ken. Ziel ist es, büro­kra­ti­sche Belas­tun­gen für Bür­ger, Unter­neh­men und Ver­wal­tung abzu­bau­en, ins­be­son­de­re durch Redu­zie­rung von Berichts‑, Doku­men­ta­ti­ons- und Nach­weis­pflich­ten sowie Ver­ein­fa­chung von Rechts­vor­schrif­ten. Nord­rhein-West­fa­len strebt dabei eine Vor­rei­ter­rol­le an und hat ein „Ent­las­tungs­ka­bi­nett“ ein­ge­setzt, das auf mehr Ver­trau­en, weni­ger Kon­trol­le und schnel­le­re Ver­fah­ren setzt. Die Lan­des­re­gie­rung hat bereits Geset­ze zur Auf­he­bung von Berichts- und Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten sowie Schrift­form­erfor­der­nis­sen ein­ge­bracht, die zu spür­ba­ren Ent­las­tun­gen füh­ren sol­len. Die Umset­zung erfolgt inte­griert mit bestehen­den Lan­des­vor­ha­ben und ori­en­tiert sich an den Fris­ten der Moder­ni­sie­rungs­agen­da. Der Erfolg der Maß­nah­men wird zwar anhand von Kenn­zah­len geprüft, jedoch ist eine genaue Quan­ti­fi­zie­rung der Ent­las­tungs­ef­fek­te auf­grund der Kom­ple­xi­tät und Res­sour­cen­bin­dung schwierig.

Zusam­men­fas­sung der Antwort:

Die Lan­des­re­gie­rung Nord­rhein-West­fa­len setzt die Föde­ra­le Moder­ni­sie­rungs­agen­da gemein­sam mit Bund und Län­dern um, um Staat und Ver­wal­tung grund­le­gend zu erneu­ern und büro­kra­ti­sche Belas­tun­gen abzu­bau­en. Seit Beschluss der Agen­da wur­den Berichts‑, Doku­men­ta­ti­ons- und Nach­weis­pflich­ten redu­ziert, ins­be­son­de­re durch Geset­ze zur Auf­he­bung sol­cher Pflich­ten und Schrift­form­erfor­der­nis­se, die zum 1. Janu­ar 2027 in Kraft tre­ten. Die­se Maß­nah­men sol­len Bür­ger, Unter­neh­men und Ver­wal­tung spür­bar ent­las­ten, indem bei­spiels­wei­se der Geschäfts­ver­kehr stär­ker digi­ta­li­siert wird. Die Lan­des­re­gie­rung inte­griert die föde­ra­len Vor­ga­ben in bestehen­de Lan­des­vor­ha­ben und ver­folgt einen ein­heit­li­chen Moder­ni­sie­rungs­pro­zess. Den Erfolg der Maß­nah­men misst sie zwar anhand von Kenn­zah­len, betont jedoch die begrenz­te Aus­sa­ge­kraft, da Ent­las­tungs­ef­fek­te schwer quan­ti­fi­zier­bar sind und die Umset­zung res­sour­cen­in­ten­siv ist.

© 2026 Angela Freimuth

Kontakt

freimuth.buero@landtag.nrw.de

Landtag Nordrhein-Westfalen

Platz des Landtags 1

40221 Düsseldorf

Cookies werden zur Benutzerführung und Webanalyse verwendet und helfen dabei, diese Webseite zu verbessern. Durch die weitere Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich mit unserer Cookie-Richtlinie einverstanden.

Akzeptieren
Ablehnen