Link zum Dokument: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-20342.pdf
Zusammenfassung der Anfrage:
Die Kleine Anfrage der FDP-Abgeordneten thematisiert den Stand der Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda in Nordrhein-Westfalen, insbesondere im Bereich Modellregionen, Experimentierklauseln und innovative Verwaltungsverfahren. Ziel der Agenda ist eine grundlegende Erneuerung und Verschlankung der staatlichen Verwaltung, um schneller, digitaler und handlungsfähiger zu werden. Nordrhein-Westfalen strebt dabei eine Vorreiterrolle an und hat ein „Entlastungskabinett“ eingesetzt, das auf mehr Vertrauen, weniger Kontrolle und pragmatische Lösungen setzt. Die Landesregierung plant, mit einem Gesetz zur Erprobung der Verwaltungsvereinfachung Kommunen die Möglichkeit zu geben, befristete Freistellungen von Landesnormen zu beantragen, um neue Verwaltungsverfahren zu testen. Dieses Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Bislang wurden noch keine Modellvorhaben unterstützt, und es liegen keine Ergebnisse vor. Experimentierklauseln sind im Rahmen eines neuen Bürokratieabbauchecks fest im Rechtsetzungsprozess verankert, der im Juni 2026 beschlossen wurde. Ein landesweiter Rollout erfolgreicher Ansätze hängt von weiteren Entwicklungen ab und ist derzeit nicht abschätzbar.
Zusammenfassung der Antwort:
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat im Rahmen der Föderalen Modernisierungsagenda einen ressortübergreifenden Umsetzungsprozess gestartet und plant mit dem Gesetz zur Erprobung der Verwaltungsvereinfachung, Kommunen ab dem 1. Januar 2027 die Möglichkeit zu geben, befristete Freistellungen von Landesnormen für bis zu vier Jahre zu beantragen. Dies soll Modellprojekte und innovative Reformansätze vor Ort ermöglichen. Bislang wurden noch keine Modellregionen oder ‑kommunen unterstützt, und es liegen keine Ergebnisse vor. Ein landesweites Rollout erfolgreicher Ansätze ist abhängig von zukünftigen Entwicklungen und derzeit nicht terminiert. Experimentierklauseln sind im Rahmen eines neuen Bürokratieabbauchecks fest im Rechtsetzungsprozess verankert, der am 10. Juni 2026 vom Kabinett beschlossen wurde.