Sachstand der Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda von Bund und Ländern in Nordrhein-Westfalen V – Modellregionen, Experimentierklauseln und innovative Verwaltungsverfahren in Nordrhein-Westfalen

Klei­ne Anfra­ge von Ange­la Frei­muth, Ralf Wit­zel, Dirk Wedel, Diet­mar Brockes

Link zum Doku­ment: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-20342.pdf

Zusam­men­fas­sung der Anfrage:

Die Klei­ne Anfra­ge der FDP-Abge­ord­ne­ten the­ma­ti­siert den Stand der Umset­zung der Föde­ra­len Moder­ni­sie­rungs­agen­da in Nord­rhein-West­fa­len, ins­be­son­de­re im Bereich Modell­re­gio­nen, Expe­ri­men­tier­klau­seln und inno­va­ti­ve Ver­wal­tungs­ver­fah­ren. Ziel der Agen­da ist eine grund­le­gen­de Erneue­rung und Ver­schlan­kung der staat­li­chen Ver­wal­tung, um schnel­ler, digi­ta­ler und hand­lungs­fä­hi­ger zu wer­den. Nord­rhein-West­fa­len strebt dabei eine Vor­rei­ter­rol­le an und hat ein „Ent­las­tungs­ka­bi­nett“ ein­ge­setzt, das auf mehr Ver­trau­en, weni­ger Kon­trol­le und prag­ma­ti­sche Lösun­gen setzt. Die Lan­des­re­gie­rung plant, mit einem Gesetz zur Erpro­bung der Ver­wal­tungs­ver­ein­fa­chung Kom­mu­nen die Mög­lich­keit zu geben, befris­te­te Frei­stel­lun­gen von Lan­des­nor­men zu bean­tra­gen, um neue Ver­wal­tungs­ver­fah­ren zu tes­ten. Die­ses Gesetz soll zum 1. Janu­ar 2027 in Kraft tre­ten. Bis­lang wur­den noch kei­ne Modell­vor­ha­ben unter­stützt, und es lie­gen kei­ne Ergeb­nis­se vor. Expe­ri­men­tier­klau­seln sind im Rah­men eines neu­en Büro­kra­tie­ab­bau­ch­ecks fest im Recht­set­zungs­pro­zess ver­an­kert, der im Juni 2026 beschlos­sen wur­de. Ein lan­des­wei­ter Roll­out erfolg­rei­cher Ansät­ze hängt von wei­te­ren Ent­wick­lun­gen ab und ist der­zeit nicht abschätzbar.

Zusam­men­fas­sung der Antwort:

Die Lan­des­re­gie­rung Nord­rhein-West­fa­len hat im Rah­men der Föde­ra­len Moder­ni­sie­rungs­agen­da einen res­sort­über­grei­fen­den Umset­zungs­pro­zess gestar­tet und plant mit dem Gesetz zur Erpro­bung der Ver­wal­tungs­ver­ein­fa­chung, Kom­mu­nen ab dem 1. Janu­ar 2027 die Mög­lich­keit zu geben, befris­te­te Frei­stel­lun­gen von Lan­des­nor­men für bis zu vier Jah­re zu bean­tra­gen. Dies soll Modell­pro­jek­te und inno­va­ti­ve Reform­an­sät­ze vor Ort ermög­li­chen. Bis­lang wur­den noch kei­ne Modell­re­gio­nen oder ‑kom­mu­nen unter­stützt, und es lie­gen kei­ne Ergeb­nis­se vor. Ein lan­des­wei­tes Roll­out erfolg­rei­cher Ansät­ze ist abhän­gig von zukünf­ti­gen Ent­wick­lun­gen und der­zeit nicht ter­mi­niert. Expe­ri­men­tier­klau­seln sind im Rah­men eines neu­en Büro­kra­tie­ab­bau­ch­ecks fest im Recht­set­zungs­pro­zess ver­an­kert, der am 10. Juni 2026 vom Kabi­nett beschlos­sen wurde.

© 2026 Angela Freimuth

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