Zusammenfassung der Anfrage:
Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Angela Freimuth und Marc Lürbke (FDP) thematisiert den Identitätsdiebstahl in Nordrhein-Westfalen. Sie erläutert, dass Identität aus persönlichen Merkmalen besteht, die in der realen und digitalen Welt unterschiedlich definiert sind. Identitätsdiebstahl bezeichnet die unbefugte Erlangung und missbräuchliche Nutzung solcher Identitätsmerkmale, oft mit betrügerischer Absicht, etwa durch gefälschte Stellenanzeigen oder Cybercrime-Methoden wie Phishing. Die Anfrage weist auf die gravierenden Folgen für Betroffene hin, darunter finanzielle Schäden, negative Schufa-Einträge und strafrechtliche Probleme. Auch die öffentliche Hand erleidet Schäden, etwa durch Subventions- oder Steuerbetrug. Vor diesem Hintergrund werden die Landesregierung zu Fallzahlen, Aufklärungsquoten, wirtschaftlichen Schäden sowie geplanten Maßnahmen zur Bekämpfung des Identitätsdiebstahls und zur Unterstützung der Opfer befragt.
Zusammenfassung der Antwort:
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen informiert, dass Identitätsdiebstahl ein wachsendes Problem darstellt, bei dem persönliche und digitale Identitätsmerkmale unrechtmäßig erlangt und missbraucht werden. In den letzten fünf Jahren ist die Zahl der Fälle gestiegen, wobei viele Ermittlungsverfahren aufgrund verschleierter Täter-IP-Adressen eingestellt werden. Die Aufklärungsquote bleibt daher begrenzt. Wirtschaftlich entstehen durch Identitätsdiebstahl erhebliche Schäden, sowohl für Betroffene als auch für die öffentliche Hand, etwa durch Subventionsbetrug und Steuerhinterziehung. Die Landesregierung plant Maßnahmen zur besseren Bekämpfung des Identitätsdiebstahls, zur Steigerung der Aufklärungsraten und zur verbesserten Unterstützung der Opfer, wobei konkrete Schritte und Zahlen in der Antwort detailliert dargestellt werden.