Zusammenfassung der Anfrage:
Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Angela Freimuth (FDP) thematisiert die Betreuungsrelation an nordrhein-westfälischen Hochschulen zum Wintersemester 2025/2026. Sie hebt hervor, dass die Zahl der Studienanfänger in den letzten 50 Jahren stark gestiegen ist, während gleichzeitig Kürzungen in der Hochschulfinanzierung diskutiert werden. Die Betreuungsrelation, also das Verhältnis von Studierenden zu hauptberuflichem wissenschaftlichem und künstlerischem Personal sowie Lehrbeauftragten, ist in Nordrhein-Westfalen im bundesweiten Vergleich unterdurchschnittlich und bildet einen wichtigen Faktor für die Qualität von Lehre und Betreuung. Die Landesregierung antwortet, dass finale Daten für 2025 noch nicht vorliegen, aber für 2020 bis 2024 eine deutliche Verbesserung der Betreuungsrelation erkennbar ist. Nordrhein-Westfalen hat sich in den letzten Jahren verbessert, bleibt jedoch im Vergleich zu anderen Bundesländern hinterher. Die Betreuungsrelation wird als Indikator für Lehrqualität betrachtet, spiegelt jedoch nicht immer die reale Betreuungssituation wider, da Zulassungsbeschränkungen (Numerus Clausus) die Situation steuern. Zur Sicherung und Verbesserung der Betreuungsrelation plant die Landesregierung Maßnahmen wie den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken (ZSL), der Hochschulen finanzielle Planungssicherheit bietet und Mittel speziell für Lehrpersonal vorsieht. Zudem wurden Qualitätsverbesserungsmittel erhöht und können zur Verbesserung der Betreuungssituation eingesetzt werden. Insgesamt zeigt sich ein positiver Trend, um die Qualität von Studium und Lehre langfristig zu sichern.
Zusammenfassung der Antwort:
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen informiert, dass finale Daten zur Betreuungsrelation für 2025 noch nicht vorliegen. Zwischen 2020 und 2024 hat sich die Betreuungsrelation landesweit verbessert, von 24,5 auf 21,7 Studierende pro wissenschaftlichem Mitarbeiter. Im bundesweiten Vergleich liegt Nordrhein-Westfalen trotz Verbesserungen weiterhin hinter anderen Bundesländern, ist jedoch nicht mehr Schlusslicht. Die Betreuungsrelation wird als Indikator für Lehrqualität betrachtet, spiegelt aber nicht immer die reale Betreuungssituation wider, da Zulassungsbeschränkungen (Numerus Clausus) die Verhältnisse steuern. Die Quote zulassungsbeschränkter Studiengänge liegt bei 26,2 Prozent und hat sich in zehn Jahren halbiert. Die Lehrauslastung lag 2024⁄25 bei Universitäten bei 90,6 Prozent und an Fachhochschulen bei 99,1 Prozent. Zur Verbesserung der Betreuungsrelation und Sicherung der Lehrqualität setzt die Landesregierung auf den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken (ZSL) mit unbefristeter Finanzierung, Erhöhung der Sockelmittel auf 350 Millionen Euro plus 350 Millionen Euro Prämienmittel jährlich, sowie ein Bonusprogramm für Hochschulen bei Absenkung der Auslastung. Qualitätsverbesserungsmittel wurden auf 300 Millionen Euro jährlich erhöht und sind an die Verbesserung der Betreuung gebunden. Seit 2024⁄25 können Hochschulen ZSL-Prämienmittel kapazitätsneutral zur Betreuungssituation einsetzen.