Link zum Dokument: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-20338.pdf
Zusammenfassung der Anfrage:
Die Kleine Anfrage thematisiert den Stand der Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda von Bund und Ländern in Nordrhein-Westfalen. Diese Agenda umfasst rund 200 Maßnahmen zur grundlegenden Erneuerung und Verschlankung staatlicher Verwaltung mit dem Ziel, schneller, digitaler und handlungsfähiger zu werden. Nordrhein-Westfalen hat sich verpflichtet, bei der Staatsmodernisierung eine Vorreiterrolle einzunehmen und verfolgt mit einem „Entlastungskabinett“ einen Kurswechsel hin zu mehr Vertrauen, weniger Kontrolle und pragmatischen Lösungen. Die Landesregierung hat bereits mehrere Gesetze zur Entlastung von Bürgern und Wirtschaft eingebracht und setzt die Maßnahmen ressortübergreifend um. Die Umsetzung erfolgt innerhalb der vorgegebenen Fristen bis Ende 2027. Für detaillierte Zuständigkeiten der Ressorts wird auf eine frühere Große Anfrage verwiesen.
Zusammenfassung der Antwort:
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit der Umsetzung der föderalen Modernisierungsagenda unmittelbar nach deren Beschluss begonnen. Bereits wurden mehrere Gesetze zur Entlastung von Bürgern und Wirtschaft eingebracht, darunter Gesetze zur Verwaltungsvereinfachung, zur Aufhebung von Berichts- und Dokumentationspflichten sowie zur Abschaffung von Schriftformerfordernissen. Weitere Gesetzentwürfe, etwa zur Gewährungsleistung und für KI-Reallabore, wurden ebenfalls beschlossen. Alle Maßnahmen mit Frist zum 30. Juni 2026 sind erledigt oder in Umsetzung, weitere Vorhaben befinden sich in Entwicklung. Die Umsetzung erfolgt innerhalb der vorgegebenen Fristen bis Ende 2027. Zuständigkeiten der Ressorts sind in einer früheren Antwort (Große Anfrage 40, LT-Drs. 18⁄19048) detailliert dargestellt.