Gegen die Verödung unserer Innenstädte

Klei­ne Anfra­ge von Dirk Wedel, Ange­la Freimuth

Link zum Doku­ment: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-3273.pdf

Zusam­men­fas­sung der Anfrage:

ie Klei­ne Anfra­ge the­ma­ti­siert Initia­ti­ven zum Schutz und zur Bele­bung der Innen­städ­te in Nord­rhein-West­fa­len, ins­be­son­de­re das 2020 gestar­te­te „Sofort­pro­gramm Innen­stadt“ mit einem Volu­men von 100 Mio. Euro zur Bekämp­fung der Fol­gen der Pan­de­mie. Die Abge­ord­ne­ten erkun­di­gen sich nach dem geplan­ten Nach­fol­ge­pro­gramm, der Höhe der För­der­mit­tel, den im Haus­halt 2023 ver­an­schlag­ten Mit­teln, der Pla­nung wei­te­rer Betei­li­gungs­for­ma­te wie Kom­mu­nal­um­fra­gen oder Innen­stadt­gip­fel sowie dem Ergeb­nis der Über­prü­fung des Geset­zes über Immo­bi­li­en- und Standortgemeinschaften

Zusam­men­fas­sung der Antwort:

ie Lan­des­re­gie­rung plant, das Sofort­pro­gramm Innen­stadt, das ursprüng­lich mit 100 Mil­lio­nen Euro für drei Jah­re auf­ge­legt wur­de, zu ver­ste­ti­gen und finan­zi­ell auf­zu­sto­cken, um die Ver­ödung der Innen­städ­te wei­ter­hin zu bekämp­fen. Die Kom­mu­nen müs­sen die bis­her bereit­ge­stell­ten Mit­tel bis spä­tes­tens 31. Dezem­ber 2023 aus­ge­ben. Für das Jahr 2023 sind im Haus­halt spe­zi­fi­sche Mit­tel für das Sofort­pro­gramm ver­an­schlagt, deren genaue Höhe titel­scharf ange­ge­ben wird. Zudem sind wei­te­re Betei­li­gungs­for­ma­te wie Kom­mu­nal­um­fra­gen oder Innen­stadt­gip­fel vor­ge­se­hen, um die rele­van­ten Akteu­re früh­zei­tig ein­zu­bin­den. Die Über­prü­fung des Geset­zes über Immo­bi­li­en- und Stand­ort­ge­mein­schaf­ten wird der­zeit durch­ge­führt, um gege­be­nen­falls Anpas­sun­gen vorzunehmen

© Angela Freimuth

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