Link zum Dokument: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-3273.pdf
Zusammenfassung der Anfrage:
ie Kleine Anfrage thematisiert Initiativen zum Schutz und zur Belebung der Innenstädte in Nordrhein-Westfalen, insbesondere das 2020 gestartete „Sofortprogramm Innenstadt“ mit einem Volumen von 100 Mio. Euro zur Bekämpfung der Folgen der Pandemie. Die Abgeordneten erkundigen sich nach dem geplanten Nachfolgeprogramm, der Höhe der Fördermittel, den im Haushalt 2023 veranschlagten Mitteln, der Planung weiterer Beteiligungsformate wie Kommunalumfragen oder Innenstadtgipfel sowie dem Ergebnis der Überprüfung des Gesetzes über Immobilien- und Standortgemeinschaften
Zusammenfassung der Antwort:
ie Landesregierung plant, das Sofortprogramm Innenstadt, das ursprünglich mit 100 Millionen Euro für drei Jahre aufgelegt wurde, zu verstetigen und finanziell aufzustocken, um die Verödung der Innenstädte weiterhin zu bekämpfen. Die Kommunen müssen die bisher bereitgestellten Mittel bis spätestens 31. Dezember 2023 ausgeben. Für das Jahr 2023 sind im Haushalt spezifische Mittel für das Sofortprogramm veranschlagt, deren genaue Höhe titelscharf angegeben wird. Zudem sind weitere Beteiligungsformate wie Kommunalumfragen oder Innenstadtgipfel vorgesehen, um die relevanten Akteure frühzeitig einzubinden. Die Überprüfung des Gesetzes über Immobilien- und Standortgemeinschaften wird derzeit durchgeführt, um gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen