Zusammenfassung der Anfrage:
ie Kleine Anfrage thematisiert die Verzögerung Nordrhein-Westfalens bei der Umsetzung der EU-Richtlinie NIS‑2 zur Cybersicherheit, die bis Oktober 2024 hätte erfolgen müssen. Die Landesregierung konnte die Frist aufgrund interner Abstimmungs- und Gesetzgebungsprozesse nicht einhalten. Dies birgt das Risiko einer Klage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik, da die Umsetzung von EU-Recht Pflicht ist. Die Landesregierung hat auf Anfragen der Bundesregierung zum Umsetzungsstand geantwortet und ein Informationssicherheitsgesetz im Landtag beschlossen, wodurch das Klagerisiko als gering eingeschätzt wird. Die NIS-2-Richtlinie ist in Nordrhein-Westfalen derzeit nicht unmittelbar anwendbar, und es besteht keine Gefahr von Schadenersatzansprüchen der Bürgerinnen und Bürger aufgrund der Fristüberschreitung.
Zusammenfassung der Antwort:
ie Landesregierung Nordrhein-Westfalen konnte die Umsetzungsfrist der NIS-2-Richtlinie aufgrund interner Abstimmungs- und Gesetzgebungsprozesse nicht einhalten. Das Risiko einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wird als gering eingeschätzt, da der Landtag inzwischen das Informationssicherheitsgesetz beschlossen hat. Auf Anfragen der Bundesregierung im Verwaltungsverfahren wurde der jeweilige Sachstand zum Umsetzungsstand der Richtlinie mitgeteilt. Die EU-Richtlinie ist in Nordrhein-Westfalen derzeit nicht unmittelbar anwendbar. Es besteht keine Gefahr von Schadenersatzansprüchen der Bürgerinnen und Bürger aufgrund der verstrichenen Umsetzungsfrist.