Cybersicherheit: Riskiert die Landesregierung eine Klage in Brüssel?

Klei­ne Anfra­ge von Dr. Wer­ner Pfeil, Ange­la Freimuth

Link zum Doku­ment: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-16361.pdf

Zusam­men­fas­sung der Anfrage:

Die Klei­ne Anfra­ge the­ma­ti­siert die Ver­zö­ge­rung Nord­rhein-West­fa­lens bei der Umset­zung der EU-Richt­li­nie NIS‑2 zur Cyber­si­cher­heit, die bis Okto­ber 2024 hät­te erfol­gen müs­sen. Die Lan­des­re­gie­rung konn­te die Frist auf­grund inter­ner Abstim­mungs- und Gesetz­ge­bungs­pro­zes­se nicht ein­hal­ten. Dies birgt das Risi­ko einer Kla­ge der EU-Kom­mis­si­on gegen die Bun­des­re­pu­blik, da die Umset­zung von EU-Recht Pflicht ist. Die Lan­des­re­gie­rung hat auf Anfra­gen der Bun­des­re­gie­rung zum Umset­zungs­stand geant­wor­tet und ein Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­ge­setz im Land­tag beschlos­sen, wodurch das Kla­ge­ri­si­ko als gering ein­ge­schätzt wird. Die NIS-2-Richt­li­nie ist in Nord­rhein-West­fa­len der­zeit nicht unmit­tel­bar anwend­bar, und es besteht kei­ne Gefahr von Scha­den­er­satz­an­sprü­chen der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger auf­grund der Fristüberschreitung.

Zusam­men­fas­sung der Antwort:

Die Lan­des­re­gie­rung Nord­rhein-West­fa­len konn­te die Umset­zungs­frist der NIS-2-Richt­li­nie auf­grund inter­ner Abstim­mungs- und Gesetz­ge­bungs­pro­zes­se nicht ein­hal­ten. Das Risi­ko einer Kla­ge vor dem Euro­päi­schen Gerichts­hof wird als gering ein­ge­schätzt, da der Land­tag inzwi­schen das Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­ge­setz beschlos­sen hat. Auf Anfra­gen der Bun­des­re­gie­rung im Ver­wal­tungs­ver­fah­ren wur­de der jewei­li­ge Sach­stand zum Umset­zungs­stand der Richt­li­nie mit­ge­teilt. Die EU-Richt­li­nie ist in Nord­rhein-West­fa­len der­zeit nicht unmit­tel­bar anwend­bar. Es besteht kei­ne Gefahr von Scha­den­er­satz­an­sprü­chen der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger auf­grund der ver­stri­che­nen Umsetzungsfrist.

© 2026 Angela Freimuth

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