Link zum Dokument: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-9569.pdf
Zusammenfassung der Anfrage:
ie Kleine Anfrage thematisiert die Notwendigkeit einer gesetzlichen BIM-Verpflichtung (Building Information Modeling) in Deutschland. BIM ist eine digitale Methode zur ganzheitlichen Planung, Steuerung und Begleitung von Bauprozessen, die Effizienz, Flexibilität, Qualität und Transparenz fördert. In Nordrhein-Westfalen gibt es bereits ein BIM-Kompetenzzentrum, das Architekturbüros und Bauherren freiwillig berät. Angeregt durch eine Debatte des Regierungspräsidenten von Köln wird geprüft, ob eine gesetzliche Verpflichtung für Bauprojekte ab einer bestimmten Bausumme sinnvoll ist, um die flächendeckende Anwendung von BIM zu fördern. Die Anfrage richtet sich an die Landesregierung mit Fragen zu Voraussetzungen einer BIM-Verpflichtung, Unterstützungsmöglichkeiten für Fachleute und mittelständische Bauunternehmen, der Nutzung von BIM bei Bauämtern sowie dem Einsatz von BIM bei landeseigenen Gebäuden in den letzten drei Jahren
Zusammenfassung der Antwort:
ie Landesregierung sieht eine BIM-Verpflichtung ab einer bestimmten Bausumme als förderlich für die flächendeckende Anwendung von Building Information Modeling, da sie Effizienz, Qualität und Transparenz in Bauprozessen steigern kann. Fachleute werden weiterhin durch das BIM-Kompetenzzentrum beraten, und das Land unterstützt mittelständische Bauunternehmen bei der Einführung von BIM auch durch finanzielle Fördermöglichkeiten. Bauämter, die an das Bauportal.NRW angeschlossen sind, können Bauanträge im BIM-Format annehmen und bearbeiten. In den letzten drei Jahren wurden mehrere landeseigene Gebäude mit BIM geplant und fertiggestellt