Sachstand der Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda von Bund und Ländern in Nordrhein-Westfalen I

Klei­ne Anfra­ge von Ange­la Frei­muth, Ralf Wit­zel, Dirk Wedel, Diet­mar Brockes

Link zum Doku­ment: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-20338.pdf

Zusam­men­fas­sung der Anfrage:

Die Klei­ne Anfra­ge the­ma­ti­siert den Stand der Umset­zung der Föde­ra­len Moder­ni­sie­rungs­agen­da von Bund und Län­dern in Nord­rhein-West­fa­len. Die­se Agen­da umfasst rund 200 Maß­nah­men zur grund­le­gen­den Erneue­rung und Ver­schlan­kung staat­li­cher Ver­wal­tung mit dem Ziel, schnel­ler, digi­ta­ler und hand­lungs­fä­hi­ger zu wer­den. Nord­rhein-West­fa­len hat sich ver­pflich­tet, bei der Staats­mo­der­ni­sie­rung eine Vor­rei­ter­rol­le ein­zu­neh­men und ver­folgt mit einem „Ent­las­tungs­ka­bi­nett“ einen Kurs­wech­sel hin zu mehr Ver­trau­en, weni­ger Kon­trol­le und prag­ma­ti­schen Lösun­gen. Die Lan­des­re­gie­rung hat bereits meh­re­re Geset­ze zur Ent­las­tung von Bür­gern und Wirt­schaft ein­ge­bracht und setzt die Maß­nah­men res­sort­über­grei­fend um. Die Umset­zung erfolgt inner­halb der vor­ge­ge­be­nen Fris­ten bis Ende 2027. Für detail­lier­te Zustän­dig­kei­ten der Res­sorts wird auf eine frü­he­re Gro­ße Anfra­ge verwiesen.

Zusam­men­fas­sung der Antwort:

Die Lan­des­re­gie­rung Nord­rhein-West­fa­len hat mit der Umset­zung der föde­ra­len Moder­ni­sie­rungs­agen­da unmit­tel­bar nach deren Beschluss begon­nen. Bereits wur­den meh­re­re Geset­ze zur Ent­las­tung von Bür­gern und Wirt­schaft ein­ge­bracht, dar­un­ter Geset­ze zur Ver­wal­tungs­ver­ein­fa­chung, zur Auf­he­bung von Berichts- und Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten sowie zur Abschaf­fung von Schrift­form­erfor­der­nis­sen. Wei­te­re Gesetz­ent­wür­fe, etwa zur Gewäh­rungs­leis­tung und für KI-Real­la­bo­re, wur­den eben­falls beschlos­sen. Alle Maß­nah­men mit Frist zum 30. Juni 2026 sind erle­digt oder in Umset­zung, wei­te­re Vor­ha­ben befin­den sich in Ent­wick­lung. Die Umset­zung erfolgt inner­halb der vor­ge­ge­be­nen Fris­ten bis Ende 2027. Zustän­dig­kei­ten der Res­sorts sind in einer frü­he­ren Ant­wort (Gro­ße Anfra­ge 40, LT-Drs. 1819048) detail­liert dargestellt.

© 2026 Angela Freimuth

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