Link zum Dokument: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-16826.pdf
Zusammenfassung der Anfrage:
Die Kleine Anfrage thematisiert das Fehlen eines zentralen Bürgerkontos in Nordrhein-Westfalen, das alle digitalen Verwaltungsleistungen von Land und Kommunen bündelt und nutzerfreundlich zugänglich macht. Obwohl die BundID als einheitliches Authentifizierungsverfahren eingeführt wurde und das Servicekonto.NRW abgeschaltet ist, besteht weiterhin ein Flickenteppich digitaler Verwaltungsangebote mit Medienbrüchen, etwa beim Bauportal oder kommunalen Diensten wie Kfz-Zulassung, Meldebescheinigung und Wohnberechtigungsschein. Die Landesregierung plant im Rahmen der Portalkonsolidierung, das bestehende Serviceportal.NRW durch ein nutzerzentriertes „Nordrhein-Westfalen-Portal“ zu ersetzen, das als zentraler Einstiegspunkt für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen dienen soll. Die landeseigenen Online-Dienste sind bereits weitgehend auf die BundID umgestellt, und die technische Einbindung der BundID ist über das Bundes-Self-Service-Portal möglich. Kommunen sind verpflichtet, sich an den Portalverbund und die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG) anzubinden, unterstützt durch das neue zentrale Portal.
Zusammenfassung der Antwort:
„Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen erläutert, dass bislang kein zentrales Bürgerkonto existiert, da der Fokus auf der sogenannten „Portalkonsolidierung“ liegt. Das bestehende Serviceportal.NRW ist Teil eines Portalverbundes von Bund und Ländern und ermöglicht eine wohnortbezogene Suche nach Verwaltungsleistungen. Dieses Portal wird durch ein nutzerzentriertes „Nordrhein-Westfalen-Portal“ ersetzt, das als zentraler Einstiegspunkt für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen dienen soll, während Fachportale weiterhin separat bestehen bleiben. Die landeseigenen Online-Dienste sind bereits weitgehend auf die Authentifizierung mit der BundID umgestellt oder nutzen Dienste anderer Länder, wodurch die BundID als zentrales Authentifizierungsmittel problemlos eingebunden werden kann. Die technische Integration erfolgt über das Self Service Portal des Bundes. Für die Kommunen ergeben sich die Vorgaben zur Anbindung an den Portalverbund und die Nutzung der OZG-Nutzerkonten direkt aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG). Die Landesregierung unterstützt die Umsetzung durch das geplante „Nordrhein-Westfalen-Portal“, das die Integration kommunaler digitaler Angebote erleichtern soll.”