Link zum Dokument: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-11079.pdf
Zusammenfassung der Anfrage:
ie Kleine Anfrage 4541 der FDP-Abgeordneten thematisiert die seit dem 01.08.2024 geltende KI-Verordnung und erfragt die Maßnahmen des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration in Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung erläutert, dass ein Entwurf für eine Handreichung zum KI-Einsatz in Kommunalverwaltungen vorliegt, der in Zusammenarbeit mit dem Digitalbeirat und weiteren Landesressorts zu einer standardisierten Begleitregelung für Regierung und Kommunen weiterentwickelt werden soll. Ressortspezifisch werden individuelle Leitlinien geprüft. Der Einsatz von KI-Sprachmodellen wird abhängig vom Modell und Zweck bewertet, unter Einhaltung rechtlicher Vorgaben wie Datenschutz und Informationssicherheit. Im genannten Ministerium sind bereits ein KI-basierter ChatBot, Pilotprojekte zu Robotic Process Automation und einer DSGVO-konformen ChatGPT-Variante sowie eine KI-gesteuerte Sprachübersetzung in Vorbereitung. Die Anfrage bittet um Details zum Handreichungsentwurf, zur Zusammensetzung des Digitalbeirats, zu den Inhalten und dem Veröffentlichungszeitpunkt der Begleitregelung sowie zur begründeten Beschränkung des KI-Tool-Einsatzes auf dieses Ministerium
Zusammenfassung der Antwort:
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen informiert, dass das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung einen Entwurf für eine Handreichung/Dienstanweisung zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Kommunalverwaltungen erarbeitet hat. Diese Vorlage wurde dem Digitalbeirat zur Rückmeldung vorgelegt, mit dem Ziel, eine standardisierte Begleitregelung für Landesregierung und Kommunen zu entwickeln, die freiwillig übernommen werden kann. Im Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration werden ressortspezifisch individuelle Leitlinien für den KI-Einsatz geprüft. Der Einsatz von KI-Sprachmodellen wird nicht pauschal erlaubt, sondern abhängig vom Modell und Verwendungszweck bewertet. Rechtliche Anforderungen wie Datenschutz und Informationssicherheit gelten uneingeschränkt. Der ressortübergreifende Einsatz wird in enger Abstimmung mit Personalvertretungen vorbereitet und muss transparent, rechtskonform, sicher, nachvollziehbar, verantwortungsvoll, ethisch und diskriminierungsfrei sein. Im genannten Ministerium sind bereits ein KI-basierter ChatBot für Bürgeranfragen, eine Pilotierung von Robotic Process Automation sowie eine DSGVO-konforme Variante von ChatGPT im Einsatz. Zudem wird eine KI-gesteuerte Sprachübersetzung in zehn Sprachen für die Ministeriumswebsite vorbereitet. Gründe für den nicht flächendeckenden Einsatz dieser KI-Tools in anderen Ministerien oder Behörden wurden in der Antwort nicht detailliert genannt.