Sektorale Bebauungspläne: Kommunen können Bauland über wichtiges Planungsinstrument ausweisen

Klei­ne Anfra­ge von Ange­la Frei­muth, Dirk Wedel

Link zum Doku­ment: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-9570.pdf

Zusam­men­fas­sung der Anfrage:

ie Klei­ne Anfra­ge the­ma­ti­siert die Nut­zung sek­to­ra­ler Bebau­ungs­plä­ne in Nord­rhein-West­fa­len als Instru­ment zur schnel­le­ren Aus­wei­sung von Bau­land, um mehr Wohn­raum zu schaf­fen. Sie hebt die Schlüs­sel­rol­le der Kom­mu­nen bei der Bau­land­ent­wick­lung her­vor und ver­weist auf das Bau­land­mo­bi­li­sie­rungs­ge­setz von 2021, das die­se Plä­ne ermög­licht. Es wird auf mög­li­che Kon­flik­te zwi­schen sek­to­ra­len Bebau­ungs­plä­nen und dem Ein­fü­gungs­ge­bot (§ 34 BauGB) hin­ge­wie­sen, das die Anpas­sung neu­er Bau­vor­ha­ben an die bestehen­de Umge­bung sicher­stellt. Die Anfra­ge rich­tet sich an die Lan­des­re­gie­rung mit Fra­gen zu bis­he­ri­ger Nut­zung, Anzahl der ent­ste­hen­den Woh­nun­gen, Zeit­er­spar­nis gegen­über regu­lä­ren Bebau­ungs­plä­nen, mög­li­chen Kon­flik­ten mit dem Ein­fü­gungs­ge­bot sowie zur Hal­tung der Lan­des­re­gie­rung bezüg­lich einer Ver­län­ge­rung des Instru­ments über den 31. Dezem­ber 2024 hinaus

Zusam­men­fas­sung der Antwort:

ie Lan­des­re­gie­rung infor­miert, dass das Instru­ment des sek­to­ra­len Bebau­ungs­plans in meh­re­ren Kom­mu­nen Nord­rhein-West­fa­lens genutzt wird, um Bau­land schnel­ler aus­zu­wei­sen und somit mehr Wohn­raum zu schaf­fen. Über die­ses Instru­ment sind bereits zahl­rei­che Woh­nun­gen ent­stan­den. Im Ver­gleich zu regu­lä­ren Bebau­ungs­plä­nen kön­nen Kom­mu­nen durch sek­to­ra­le Bebau­ungs­plä­ne durch­schnitt­lich Zeit ein­spa­ren, da das Ver­fah­ren ver­ein­facht und beschleu­nigt wird. Es wur­den ver­ein­zelt Kon­flik­te mit dem Ein­fü­gungs­ge­bot nach § 34 BauGB fest­ge­stellt, das die Anpas­sung neu­er Bau­vor­ha­ben an die bestehen­de Umge­bung sicher­stellt. Die Lan­des­re­gie­rung befür­wor­tet eine Ver­län­ge­rung des Instru­ments über den 31. Dezem­ber 2024 hin­aus, um wei­ter­hin fle­xi­bel auf die Wohn­raum­si­tua­ti­on reagie­ren zu können

© Angela Freimuth

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