Link zum Dokument: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-9570.pdf
Zusammenfassung der Anfrage:
ie Kleine Anfrage thematisiert die Nutzung sektoraler Bebauungspläne in Nordrhein-Westfalen als Instrument zur schnelleren Ausweisung von Bauland, um mehr Wohnraum zu schaffen. Sie hebt die Schlüsselrolle der Kommunen bei der Baulandentwicklung hervor und verweist auf das Baulandmobilisierungsgesetz von 2021, das diese Pläne ermöglicht. Es wird auf mögliche Konflikte zwischen sektoralen Bebauungsplänen und dem Einfügungsgebot (§ 34 BauGB) hingewiesen, das die Anpassung neuer Bauvorhaben an die bestehende Umgebung sicherstellt. Die Anfrage richtet sich an die Landesregierung mit Fragen zu bisheriger Nutzung, Anzahl der entstehenden Wohnungen, Zeitersparnis gegenüber regulären Bebauungsplänen, möglichen Konflikten mit dem Einfügungsgebot sowie zur Haltung der Landesregierung bezüglich einer Verlängerung des Instruments über den 31. Dezember 2024 hinaus
Zusammenfassung der Antwort:
ie Landesregierung informiert, dass das Instrument des sektoralen Bebauungsplans in mehreren Kommunen Nordrhein-Westfalens genutzt wird, um Bauland schneller auszuweisen und somit mehr Wohnraum zu schaffen. Über dieses Instrument sind bereits zahlreiche Wohnungen entstanden. Im Vergleich zu regulären Bebauungsplänen können Kommunen durch sektorale Bebauungspläne durchschnittlich Zeit einsparen, da das Verfahren vereinfacht und beschleunigt wird. Es wurden vereinzelt Konflikte mit dem Einfügungsgebot nach § 34 BauGB festgestellt, das die Anpassung neuer Bauvorhaben an die bestehende Umgebung sicherstellt. Die Landesregierung befürwortet eine Verlängerung des Instruments über den 31. Dezember 2024 hinaus, um weiterhin flexibel auf die Wohnraumsituation reagieren zu können