Link zum Dokument: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-18047.pdf
Zusammenfassung der Anfrage:
Die Kleine Anfrage 7319 der Abgeordneten Angela Freimuth (FDP) thematisiert die Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen seit 2015. Das Land fördert den Neubau, die Modernisierung und den Erhalt von Wohnraum, insbesondere preisgebundenen Wohnraum, über verschiedene Förderprogramme, die sich an unterschiedliche Zielgruppen wie kommunale Wohnungsgesellschaften, Genossenschaften, private Wohnungsbaugesellschaften, Kleinvermieter und Einzeleigentümer richten. Trotz hoher Fördermittel bleibt die Wohnraumsituation angespannt, weshalb eine transparente und umfassende Darstellung der Förderprogramme, der eingesetzten Mittel, der erzielten Ergebnisse und der Fördernehmergruppen von öffentlichem Interesse ist. Die Anfrage erfragt detaillierte Angaben zu den Förderlinien, Fördervolumina, geförderten Wohneinheiten und Wohnflächen, durchschnittlichen Förderhöhen, Anzahl der Fördernehmer sowie deren Verteilung auf verschiedene Gruppen und Maßnahmen. Die Landesregierung beantwortet die Anfrage mit umfangreichen Daten zu den mehrjährigen Wohnraumförderprogrammen, deren Volumina, geförderten Wohneinheiten und Wohnflächen, Förderhöhen, sowie der Anzahl und Struktur der Fördernehmer seit 2015.
Zusammenfassung der Antwort:
„Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen fördert seit 2014 mit mehrjährigen Programmen den Wohnungsbau, um bezahlbaren, modernen und barrierefreien Wohnraum zu schaffen, insbesondere für Haushalte mit Unterstützungsbedarf. Die Förderung umfasst Neubau, Modernisierung und Erhalt von Wohnraum, adressiert verschiedene Zielgruppen wie kommunale Wohnungsgesellschaften, Genossenschaften, private Investoren und Einzeleigentümer. Trotz hoher Fördermittel bleibt die Wohnraumsituation angespannt. Seit 2015 wurden jährlich umfangreiche Fördervolumina bereitgestellt, die sich von 800 Millionen Euro im Jahr 2015 auf bis zu 2,7 Milliarden Euro im Jahr 2024 erhöhten. Im Jahr 2025 wurden über 13.000 Wohneinheiten mit rund 2,4 Milliarden Euro gefördert. Die geförderten Wohneinheiten umfassen Mietwohnungen, Modernisierungsmaßnahmen und Eigentumsmaßnahmen, wobei die Anzahl der geförderten Einheiten und die Fördervolumina jährlich variieren. Die durchschnittliche Förderhöhe pro Wohneinheit stieg seit 2015 kontinuierlich, beispielsweise bei Mietwohnungen von etwa 94.000 Euro auf über 228.000 Euro im Jahr 2025. Die Förderhöhe pro Quadratmeter Wohnfläche liegt seit 2018 bei etwa 1.500 bis 2.900 Euro, je nach Förderbaustein. Die Anzahl der Fördernehmer variiert jährlich, mit mehreren tausend natürlichen und juristischen Personen, darunter Genossenschaften, karitative Organisationen, kommunale Träger, private Eigenheimer und Mietinvestoren. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Fördernehmer nach Investierendengruppen und Förderbausteinen ist in den Anlagen enthalten. Insgesamt zeigt die Antwort eine umfassende und transparente Darstellung der Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen seit 2015, wobei die Wirksamkeit und Bedarfsdeckung der Fördermaßnahmen weiterhin kritisch betrachtet werden.”