Wohnraum-Förderung in Nordrhein-Westfalen – Ziele und Ergebnisse

Klei­ne Anfra­ge von Ange­la Freimuth

Link zum Doku­ment: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-18047.pdf

Zusam­men­fas­sung der Anfrage:

Die Klei­ne Anfra­ge 7319 der Abge­ord­ne­ten Ange­la Frei­muth (FDP) the­ma­ti­siert die Wohn­raum­för­de­rung in Nord­rhein-West­fa­len seit 2015. Das Land för­dert den Neu­bau, die Moder­ni­sie­rung und den Erhalt von Wohn­raum, ins­be­son­de­re preis­ge­bun­de­nen Wohn­raum, über ver­schie­de­ne För­der­pro­gram­me, die sich an unter­schied­li­che Ziel­grup­pen wie kom­mu­na­le Woh­nungs­ge­sell­schaf­ten, Genos­sen­schaf­ten, pri­va­te Woh­nungs­bau­ge­sell­schaf­ten, Klein­ver­mie­ter und Ein­zel­ei­gen­tü­mer rich­ten. Trotz hoher För­der­mit­tel bleibt die Wohn­raum­si­tua­ti­on ange­spannt, wes­halb eine trans­pa­ren­te und umfas­sen­de Dar­stel­lung der För­der­pro­gram­me, der ein­ge­setz­ten Mit­tel, der erziel­ten Ergeb­nis­se und der För­der­neh­mer­grup­pen von öffent­li­chem Inter­es­se ist. Die Anfra­ge erfragt detail­lier­te Anga­ben zu den För­der­li­ni­en, För­der­vo­lu­mi­na, geför­der­ten Wohn­ein­hei­ten und Wohn­flä­chen, durch­schnitt­li­chen För­der­hö­hen, Anzahl der För­der­neh­mer sowie deren Ver­tei­lung auf ver­schie­de­ne Grup­pen und Maß­nah­men. Die Lan­des­re­gie­rung beant­wor­tet die Anfra­ge mit umfang­rei­chen Daten zu den mehr­jäh­ri­gen Wohn­raum­för­der­pro­gram­men, deren Volu­mi­na, geför­der­ten Wohn­ein­hei­ten und Wohn­flä­chen, För­der­hö­hen, sowie der Anzahl und Struk­tur der För­der­neh­mer seit 2015.

Zusam­men­fas­sung der Antwort:

„Die Lan­des­re­gie­rung Nord­rhein-West­fa­len för­dert seit 2014 mit mehr­jäh­ri­gen Pro­gram­men den Woh­nungs­bau, um bezahl­ba­ren, moder­nen und bar­rie­re­frei­en Wohn­raum zu schaf­fen, ins­be­son­de­re für Haus­hal­te mit Unter­stüt­zungs­be­darf. Die För­de­rung umfasst Neu­bau, Moder­ni­sie­rung und Erhalt von Wohn­raum, adres­siert ver­schie­de­ne Ziel­grup­pen wie kom­mu­na­le Woh­nungs­ge­sell­schaf­ten, Genos­sen­schaf­ten, pri­va­te Inves­to­ren und Ein­zel­ei­gen­tü­mer. Trotz hoher För­der­mit­tel bleibt die Wohn­raum­si­tua­ti­on ange­spannt. Seit 2015 wur­den jähr­lich umfang­rei­che För­der­vo­lu­mi­na bereit­ge­stellt, die sich von 800 Mil­lio­nen Euro im Jahr 2015 auf bis zu 2,7 Mil­li­ar­den Euro im Jahr 2024 erhöh­ten. Im Jahr 2025 wur­den über 13.000 Wohn­ein­hei­ten mit rund 2,4 Mil­li­ar­den Euro geför­dert. Die geför­der­ten Wohn­ein­hei­ten umfas­sen Miet­woh­nun­gen, Moder­ni­sie­rungs­maß­nah­men und Eigen­tums­maß­nah­men, wobei die Anzahl der geför­der­ten Ein­hei­ten und die För­der­vo­lu­mi­na jähr­lich vari­ie­ren. Die durch­schnitt­li­che För­der­hö­he pro Wohn­ein­heit stieg seit 2015 kon­ti­nu­ier­lich, bei­spiels­wei­se bei Miet­woh­nun­gen von etwa 94.000 Euro auf über 228.000 Euro im Jahr 2025. Die För­der­hö­he pro Qua­drat­me­ter Wohn­flä­che liegt seit 2018 bei etwa 1.500 bis 2.900 Euro, je nach För­der­bau­stein. Die Anzahl der För­der­neh­mer vari­iert jähr­lich, mit meh­re­ren tau­send natür­li­chen und juris­ti­schen Per­so­nen, dar­un­ter Genos­sen­schaf­ten, kari­ta­ti­ve Orga­ni­sa­tio­nen, kom­mu­na­le Trä­ger, pri­va­te Eigen­hei­mer und Miet­in­ves­to­ren. Eine detail­lier­te Auf­schlüs­se­lung der För­der­neh­mer nach Inves­tie­ren­den­grup­pen und För­der­bau­stei­nen ist in den Anla­gen ent­hal­ten. Ins­ge­samt zeigt die Ant­wort eine umfas­sen­de und trans­pa­ren­te Dar­stel­lung der Wohn­raum­för­de­rung in Nord­rhein-West­fa­len seit 2015, wobei die Wirk­sam­keit und Bedarfs­de­ckung der För­der­maß­nah­men wei­ter­hin kri­tisch betrach­tet werden.”

© 2026 Angela Freimuth

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