Wie weit ist die die Landesregierung mit der Umsetzung des Pakts für Planungs‑, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern gekommen?

Klei­ne Anfra­ge von Ange­la Frei­muth, Diet­mar Brockes

Link zum Doku­ment: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-9010.pdf

Zusam­men­fas­sung der Anfrage:

ie Klei­ne Anfra­ge der Abge­ord­ne­ten Ange­la Frei­muth und Diet­mar Bro­ckes (FDP) the­ma­ti­siert den Umset­zungs­stand des Pakts für Planungs‑, Geneh­mi­gungs- und Umset­zungs­be­schleu­ni­gung zwi­schen Bund und Län­dern. Ziel des Pakts ist es, die not­wen­di­gen Trans­for­ma­ti­ons­pro­zes­se in Deutsch­land durch eine deut­li­che Beschleu­ni­gung von Pla­nungs- und Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren zu för­dern. Dazu sol­len bis zu 100 Maß­nah­men umge­setzt wer­den, die ins­be­son­de­re den Woh­nungs­bau, den Mobil­funk­aus­bau sowie die Moder­ni­sie­rung von Infra­struk­tur wie Stra­ßen, Schie­nen, Brü­cken und Strom­net­zen betref­fen. Wich­ti­ge Hebel sind Digi­ta­li­sie­rung, Büro­kra­tie­ab­bau und Ver­ein­fa­chung von Ver­fah­rens­re­ge­lun­gen. Die Lan­des­re­gie­rung Nord­rhein-West­fa­len wird zu fol­gen­den Punk­ten befragt: der Umset­zungs­stand der bun­des­ver­pflich­te­ten Maß­nah­men, der Maß­nah­men in Lan­des­zu­stän­dig­keit zur Ver­ein­fa­chung und Beschleu­ni­gung von Ver­fah­ren, Anpas­sun­gen im Lan­des­bau­recht, Siche­rung und Ent­wick­lung von Per­so­nal­res­sour­cen sowie der Fort­schritt bei der Ein­füh­rung des digi­ta­len Bau­an­trags, dif­fe­ren­ziert nach Kommunalebenen

Zusam­men­fas­sung der Antwort:

Die Lan­des­re­gie­rung Nord­rhein-West­fa­len berich­tet zum Stand der Umset­zung des Pakts für Planungs‑, Geneh­mi­gungs- und Umset­zungs­be­schleu­ni­gung zwi­schen Bund und Län­dern, der am 6. Novem­ber 2023 beschlos­sen wur­de. Der Pakt umfasst bis zu 100 Maß­nah­men zur Beschleu­ni­gung von Woh­nungs­bau, Mobil­funk­aus­bau sowie Moder­ni­sie­rung von Infra­struk­tur wie Stra­ßen, Schie­nen, Brü­cken und Strom­net­zen. Wesent­li­che Hebel sind Digi­ta­li­sie­rung, Büro­kra­tie­ab­bau und Ver­ein­fa­chung von Ver­fah­rens­re­ge­lun­gen. Zum Umset­zungs­stand der Maß­nah­men auf Bun­des­ebe­ne lie­gen dif­fe­ren­zier­te Anga­ben vor, eben­so zur Umset­zung in Lan­des­zu­stän­dig­keit, die nach bereits umge­setz­ten, in Umset­zung befind­li­chen und noch nicht umge­setz­ten Maß­nah­men geglie­dert sind, inklu­si­ve Zeit­plä­nen für lau­fen­de Maß­nah­men. Im Bereich Lan­des­bau­recht wer­den Anpas­sun­gen eben­falls nach Umset­zungs­sta­tus dar­ge­stellt, eben­so bei Maß­nah­men zur Siche­rung aus­rei­chen­der Per­so­nal­res­sour­cen, Bil­dung, Wis­sens­trans­fer und Attrak­ti­vi­täts­stei­ge­rung. Die Umset­zung des digi­ta­len Bau­an­trags in Nord­rhein-West­fa­len wird detail­liert nach Krei­sen, kreis­frei­en Städ­ten sowie gro­ßen und mitt­le­ren kreis­an­ge­hö­ri­gen Städ­ten auf­ge­schlüs­selt. Ins­ge­samt zeigt die Ant­wort eine sys­te­ma­ti­sche und dif­fe­ren­zier­te Dar­stel­lung des Fort­schritts bei der Umset­zung der ver­ein­bar­ten Maßnahmen.

© Angela Freimuth

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