Link zum Dokument: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-2780.pdf
Zusammenfassung der Anfrage:
ie Kleine Anfrage der Abgeordneten Angela Freimuth (FDP) thematisiert den Stand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in Nordrhein-Westfalen, insbesondere für die Themenbereiche Arbeit & Ruhestand sowie Freizeit & Hobby. Das OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Nordrhein-Westfalen trägt dabei die bundesweite Federführung für diese beiden Themenbereiche und soll digitale Antragsverfahren entwickeln, die von anderen Bundesländern übernommen werden können. Die Anfrage erkundigt sich nach bereits umgesetzten, aktuell in Umsetzung befindlichen und noch nicht begonnenen OZG-Verwaltungsleistungen in diesen Bereichen. Zudem wird nach dem geplanten Abschluss der digitalen Entwicklung und den derzeitigen Hindernissen bei der Umsetzung gefragt
Zusammenfassung der Antwort:
ie Landesregierung Nordrhein-Westfalen informiert, dass die Umsetzung der digitalen Verwaltungsleistungen gemäß dem Onlinezugangsgesetz (OZG) in den Themenbereichen Arbeit & Ruhestand sowie Freizeit & Hobby noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Einige Leistungen wurden bereits digitalisiert, andere befinden sich in der Umsetzung, während für weitere Leistungen die Entwicklung digitaler Antragsverfahren noch nicht begonnen wurde. Die Fertigstellung der digitalen Angebote ist noch in Planung, wobei konkrete Zeitangaben zur vollständigen Umsetzung noch ausstehen. Als Hindernisse werden unter anderem technische Herausforderungen und Koordinationsaufwände genannt, die den Fortschritt verzögern. Nordrhein-Westfalen trägt dabei eine bundesweite Federführung für diese Themenbereiche und arbeitet weiterhin an der termingerechten Erfüllung der OZG-Vorgaben