Link zum Dokument: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-2782.pdf
Zusammenfassung der Anfrage:
ie Kleine Anfrage thematisiert den Stand der Digitalisierung in der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalens, insbesondere die Einführung der E‑Akte, der E‑Laufmappe und des Sicheren-Scan-Verfahrens. Seit 2017 wird an der landesweiten Einführung gearbeitet, mit Pilotphasen und seit April 2020 einer schrittweisen Umsetzung in 258 Behörden. Die Digitalisierung soll medienbruchfrei und ortsunabhängig ermöglichen. Die Abgeordnete Angela Freimuth stellt Fragen zur aktuellen Nutzung, dem Umsetzungsstand, dem Zeitplan für die vollständige Ausrollung sowie zu den größten Hindernissen bei der schnelleren Umsetzung der Digitalisierung in der Landesverwaltung
Zusammenfassung der Antwort:
ie Landesregierung informiert, dass die Einführung der E‑Verwaltungsarbeit seit April 2020 in 258 Behörden der Landesverwaltung erfolgt. E‑Akte und E‑Laufmappe ermöglichen eine vollständig digitale, medienbruchfreie und ortsunabhängige Arbeitsweise. Aktuell können eine bestimmte Anzahl von Behörden und Beschäftigten die E‑Akte, E‑Laufmappe und das Sichere-Scan-Verfahren nutzen, während weitere Behörden und Beschäftigte sich in der Umsetzungsphase befinden. Für einige Behörden hat die Einführung noch nicht begonnen. Die Landesregierung plant, die Ausrollung dieser digitalen Verfahren für alle Behörden und Beschäftigten abzuschließen, wobei jedoch Hindernisse bestehen, die eine schnellere vollständige Digitalisierung verzögern. Die Ministerin beschreibt den Zustand der Verwaltungsdigitalisierung in Nordrhein-Westfalen als unzureichend, vergleichbar mit einem Schaufenster ohne Waren