Was unternimmt die Landesregierung zur Stärkung der Dualen Berufsausbildung – Kostenübernahme der Nachuntersuchungen minderjähriger Auszubildender?

Klei­ne Anfra­ge von Ange­la Frei­muth, Susan­ne Schneider

Link zum Doku­ment: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-14903.pdf

Zusam­men­fas­sung der Anfrage:

ie Klei­ne Anfra­ge the­ma­ti­siert die Pro­ble­ma­tik der Nach­un­ter­su­chun­gen min­der­jäh­ri­ger Aus­zu­bil­den­der gemäß Jugend­ar­beits­schutz­ge­setz, deren Kos­ten eigent­lich vom Land NRW über­nom­men wer­den. Es wird berich­tet, dass der Erstat­tungs­satz von 23,80 Euro für Ärz­te nicht kos­ten­de­ckend ist, was dazu führt, dass Unter­su­chun­gen ver­wei­gert wer­den und Aus­zu­bil­den­de sowie Betrie­be die Kos­ten pri­vat tra­gen müs­sen. Die Abge­ord­ne­ten fra­gen die Lan­des­re­gie­rung, ob ihr die­ses Pro­blem bekannt ist, ob eine Anhe­bung der Kos­ten­er­stat­tung geplant ist und wel­che Alter­na­ti­ven zur Unter­stüt­zung der Aus­zu­bil­den­den und Aus­bil­dungs­be­trie­be vor­ge­se­hen sind

Zusam­men­fas­sung der Antwort:

ie Lan­des­re­gie­rung bestä­tigt, dass ihr die Pro­ble­ma­tik der unzu­rei­chen­den Kos­ten­er­stat­tung für Nach­un­ter­su­chun­gen min­der­jäh­ri­ger Aus­zu­bil­den­der bekannt ist. Der der­zei­ti­ge Erstat­tungs­satz von 23,80 Euro wird als nicht kos­ten­de­ckend ange­se­hen, was dazu führt, dass Ärz­te die­se Unter­su­chun­gen teil­wei­se ableh­nen. Die Lan­des­re­gie­rung prüft Mög­lich­kei­ten zur Anpas­sung der Kos­ten­er­stat­tungs­be­trä­ge, um eine ange­mes­se­ne Durch­füh­rung der Nach­un­ter­su­chun­gen sicher­zu­stel­len. Soll­te eine Anhe­bung nicht erfol­gen, wer­den alter­na­ti­ve Unter­stüt­zungs­maß­nah­men für Aus­zu­bil­den­de und Aus­bil­dungs­be­trie­be in Betracht gezo­gen, um die Ein­hal­tung der Unter­su­chungs­ver­pflich­tung zu gewährleisten

© Angela Freimuth

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