Zusammenfassung der Anfrage:
Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Angela Freimuth (FDP) thematisiert die Erneuerung der Mieterschutz-Verordnung in Nordrhein-Westfalen. Im Koalitionsvertrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen ist vorgesehen, die Verordnung auf Basis eines wissenschaftlichen Gutachtens zu aktualisieren und die Kündigungssperrfrist von fünf auf acht Jahre zu verlängern. Aussagen eines Regierungsvertreters lassen vermuten, dass das Gutachten bereits vorliegt oder politisch vorgegeben ist, obwohl dies nicht bestätigt wurde. Die Anfrage richtet sich an die Landesregierung mit Fragen zum genauen Auftrag, den vorbereitenden Gesprächen, dem Zeitpunkt und Empfänger der Beauftragung sowie zur Vergabemethode des Gutachtens.
Zusammenfassung der Antwort:
Die Landesregierung hat ein wissenschaftsbasiertes Gutachten zur Erneuerung der Mieterschutz-Verordnung in Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegeben, um weitere angespannte Wohnungsmärkte zu identifizieren. Ziel ist es, die Kündigungssperrfrist von fünf auf acht Jahre anzuheben. Die Beauftragung erfolgte mit einem klar definierten Auftragstext, der auf eine ergebnisoffene wissenschaftliche Untersuchung abzielt. Vor der Vergabe fanden vorbereitende Gespräche zwischen dem Ministerium und den Gutachtern statt, um den Auftrag zu konkretisieren. Die Beauftragung wurde an einen ausgewählten Auftragnehmer vergeben; es gab keine öffentliche Ausschreibung, sondern eine freihändige Vergabe. Das Gutachten lag zum Zeitpunkt der Anfrage noch nicht vor, und es wurde betont, dass keine politische Ergebnisvorgabe den Auftrag beeinflusst hat.