Selbstbewirtschaftungsmittel in Milliardenhöhe – Wie ist der derzeitige und geplante Bestand im Einzelplan 08?

Klei­ne Anfra­ge von Dirk Wedel, Ralf Wit­zel, Ange­la Freimuth

Link zum Doku­ment: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-6724.pdf

Zusam­men­fas­sung der Anfrage:

ie Klei­ne Anfra­ge der Abge­ord­ne­ten Dirk Wedel, Ralf Wit­zel und Ange­la Frei­muth (FDP) the­ma­ti­siert den aktu­el­len und geplan­ten Bestand an Selbst­be­wirt­schaf­tungs­mit­teln im Ein­zel­plan 08 des Haus­halts­ent­wurfs 2024. Dabei wird auf erheb­li­che Ein­nah­men aus der Rück­über­tra­gung nicht mehr benö­tig­ter Mit­tel ver­wie­sen, die im Haus­halt 2024 mit rund 668 Mil­lio­nen Euro ver­an­schlagt sind, gegen­über 127 Mil­lio­nen Euro im Jahr 2023. Der Minis­ter der Finan­zen gab an, dass aus dem Ein­zel­plan 08 etwa 109 Mil­lio­nen Euro in den Haus­halts­ti­tel 20 020 Titel 119 20 flie­ßen sol­len. Zum Anfangs­be­stand 2023 wur­den rund 8,5 Mil­li­ar­den Euro an Selbst­be­wirt­schaf­tungs­mit­teln ins­ge­samt genannt, davon etwa 700 Mil­lio­nen Euro im Ein­zel­plan 08. Die genaue Höhe der Mit­tel in den ein­zel­nen Kapi­teln und Titeln konn­te man­gels Res­sort­ab­fra­ge nicht voll­stän­dig ange­ge­ben wer­den. Die Lan­des­re­gie­rung wur­de gebe­ten, detail­lier­te Anga­ben zu den Zeit­punk­ten der Mit­tel­zu­füh­rung, den ver­füg­ba­ren Bestän­den zum letz­ten nach­voll­zieh­ba­ren Zeit­punkt und zum Jah­res­en­de 2023 sowie den geplan­ten Ein­nah­men und ver­blei­ben­den Mit­teln im Haus­halt 2024 zu machen. Zudem wird auf Emp­feh­lun­gen des Lan­des­rech­nungs­hofs zur trans­pa­ren­ten und titel­schar­fen Aus­wei­sung der Selbst­be­wirt­schaf­tungs­mit­tel ver­wie­sen, um das par­la­men­ta­ri­sche Bud­get- und Kon­troll­recht zu stärken

Zusam­men­fas­sung der Antwort:

ie Lan­des­re­gie­rung hat auf die Klei­ne Anfra­ge zur Höhe und Ver­wen­dung der Selbst­be­wirt­schaf­tungs­mit­tel im Ein­zel­plan 08 geant­wor­tet. Im Haus­halts­ent­wurf 2024 sind Ein­nah­men aus der Rück­über­tra­gung nicht mehr benö­tig­ter Selbst­be­wirt­schaf­tungs­mit­tel in Höhe von 667,7 Mio. Euro ver­an­schlagt, davon ent­fal­len 109,2 Mio. Euro auf den Ein­zel­plan 08. Anfang 2023 betrug der Bestand an Selbst­be­wirt­schaf­tungs­mit­teln ins­ge­samt rund 8,5 Mrd. Euro, wovon etwa 700 Mio. Euro auf den Ein­zel­plan 08 ent­fie­len. Die genaue Höhe der Mit­tel in den ein­zel­nen Kapi­teln und Titeln des Ein­zel­plans 08 sowie deren vor­aus­sicht­li­che Ent­wick­lung zum Jah­res­en­de 2023 konn­ten man­gels Res­sort­ab­fra­ge nicht voll­stän­dig ange­ge­ben wer­den. Für 2024 ver­weist die Lan­des­re­gie­rung bezüg­lich der Mit­tel­zu­füh­run­gen und ver­blei­ben­den Bestän­de auf die Zustän­dig­keit der jewei­li­gen Res­sorts. Die Lan­des­re­gie­rung hat bereits zu bestimm­ten Kapi­teln und Titeln des Ein­zel­plans 08 detail­lier­te Aus­künf­te erteilt und wird gebe­ten, die noch offe­nen Fra­gen nach dem glei­chen Sche­ma zu beant­wor­ten. Es wird betont, dass eine titel­schar­fe Aus­wei­sung der Selbst­be­wirt­schaf­tungs­mit­tel im Haus­halts­plan und der Haus­halts­rech­nung zur Trans­pa­renz und par­la­men­ta­ri­schen Kon­trol­le emp­foh­len wird, da die­se Mit­tel zeit­lich unbe­grenzt zur Ver­fü­gung ste­hen und Ein­nah­men dar­aus den Mit­teln zuflie­ßen, wodurch sie den Cha­rak­ter von Dau­er­fonds anneh­men können

© Angela Freimuth

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