Link zum Dokument: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-6734.pdf
Zusammenfassung der Anfrage:
ie Kleine Anfrage der FDP-Abgeordneten Dirk Wedel, Ralf Witzel, Angela Freimuth und Yvonne Gebauer thematisiert die Höhe und Verwendung der Selbstbewirtschaftungsmittel im Einzelplan 06 des Haushaltsentwurfs 2024. Dabei wird auf erhebliche Einnahmen aus der Rückübertragung nicht mehr benötigter Mittel hingewiesen, die von rund 127 Mio. Euro im Jahr 2023 auf etwa 668 Mio. Euro im Jahr 2024 steigen sollen. Der Minister der Finanzen gab an, dass aus dem Einzelplan 06 rund 124 Mio. Euro an solche Mittel in den Haushaltstitel 20 020 Titel 119 20 fließen. Der Anfangsbestand der Selbstbewirtschaftungsmittel im Jahr 2023 wird mit etwa 8,5 Mrd. Euro beziffert, davon entfallen rund 1,75 Mrd. Euro auf den Einzelplan 06. Die genaue Verteilung und Entwicklung der Mittel in den einzelnen Kapiteln und Titeln konnte mangels Ressortabfrage nicht vollständig angegeben werden. Die Anfrage fordert detaillierte Auskünfte zu Zeitpunkten der Mittelzuführung, aktuellen und prognostizierten Beständen sowie den geplanten Einnahmen und verbleibenden Mitteln für 2024. Zudem wird auf Empfehlungen des Landesrechnungshofs zur transparenten und titelscharfen Ausweisung der Selbstbewirtschaftungsmittel im Haushaltsplan und der Haushaltsrechnung verwiesen, um das parlamentarische Budget- und Kontrollrecht zu stärken
Zusammenfassung der Antwort:
ie Landesregierung teilt mit, dass im Haushaltsentwurf 2024 Einnahmen aus der Rückübertragung nicht mehr benötigter Selbstbewirtschaftungsmittel in Höhe von 667,7 Mio. Euro veranschlagt sind, gegenüber 127,3 Mio. Euro im Jahr 2023. Aus dem Einzelplan 06 sollen 124,0 Mio. Euro an diese Einnahmen fließen. Der Anfangsbestand an Selbstbewirtschaftungsmitteln im Jahr 2023 betrug insgesamt rund 8,5 Mrd. Euro, davon etwa 1,75 Mrd. Euro im Einzelplan 06. Die genaue Höhe der Mittel in den einzelnen Kapiteln und Titeln des Einzelplans 06 sowie deren voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende 2023 konnten mangels Ressortabfrage nicht angegeben werden. Für 2024 verweist die Landesregierung bezüglich der Selbstbewirtschaftungsmittel auf die Zuständigkeit der jeweiligen Ressorts. Die Landesregierung beantwortete bereits Fragen zu einzelnen Titeln im Hauptausschuss und wird weitere Auskünfte nach dem gleichen Schema erteilen. Es wird betont, dass eine titelscharfe Ausweisung der Selbstbewirtschaftungsmittel im Haushaltsplan und der Haushaltsrechnung zur Transparenz und zur Wahrung des parlamentarischen Budget- und Kontrollrechts empfohlen wird. Selbstbewirtschaftungsmittel gelten als verausgabt, auch wenn keine tatsächliche Zahlung erfolgt ist, und stehen zeitlich unbegrenzt zur Verfügung, wodurch sie den Charakter von Dauerfonds annehmen können