Selbstbewirtschaftungsmittel in Milliardenhöhe – Wie ist der derzeitige und geplante Bestand im Einzelplan 06?

Klei­ne Anfra­ge von Dirk Wedel, Ralf Wit­zel, Ange­la Frei­muth, Yvonne Gebauer

Link zum Doku­ment: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-6734.pdf

Zusam­men­fas­sung der Anfrage:

ie Klei­ne Anfra­ge der FDP-Abge­ord­ne­ten Dirk Wedel, Ralf Wit­zel, Ange­la Frei­muth und Yvonne Gebau­er the­ma­ti­siert die Höhe und Ver­wen­dung der Selbst­be­wirt­schaf­tungs­mit­tel im Ein­zel­plan 06 des Haus­halts­ent­wurfs 2024. Dabei wird auf erheb­li­che Ein­nah­men aus der Rück­über­tra­gung nicht mehr benö­tig­ter Mit­tel hin­ge­wie­sen, die von rund 127 Mio. Euro im Jahr 2023 auf etwa 668 Mio. Euro im Jahr 2024 stei­gen sol­len. Der Minis­ter der Finan­zen gab an, dass aus dem Ein­zel­plan 06 rund 124 Mio. Euro an sol­che Mit­tel in den Haus­halts­ti­tel 20 020 Titel 119 20 flie­ßen. Der Anfangs­be­stand der Selbst­be­wirt­schaf­tungs­mit­tel im Jahr 2023 wird mit etwa 8,5 Mrd. Euro bezif­fert, davon ent­fal­len rund 1,75 Mrd. Euro auf den Ein­zel­plan 06. Die genaue Ver­tei­lung und Ent­wick­lung der Mit­tel in den ein­zel­nen Kapi­teln und Titeln konn­te man­gels Res­sort­ab­fra­ge nicht voll­stän­dig ange­ge­ben wer­den. Die Anfra­ge for­dert detail­lier­te Aus­künf­te zu Zeit­punk­ten der Mit­tel­zu­füh­rung, aktu­el­len und pro­gnos­ti­zier­ten Bestän­den sowie den geplan­ten Ein­nah­men und ver­blei­ben­den Mit­teln für 2024. Zudem wird auf Emp­feh­lun­gen des Lan­des­rech­nungs­hofs zur trans­pa­ren­ten und titel­schar­fen Aus­wei­sung der Selbst­be­wirt­schaf­tungs­mit­tel im Haus­halts­plan und der Haus­halts­rech­nung ver­wie­sen, um das par­la­men­ta­ri­sche Bud­get- und Kon­troll­recht zu stärken

Zusam­men­fas­sung der Antwort:

ie Lan­des­re­gie­rung teilt mit, dass im Haus­halts­ent­wurf 2024 Ein­nah­men aus der Rück­über­tra­gung nicht mehr benö­tig­ter Selbst­be­wirt­schaf­tungs­mit­tel in Höhe von 667,7 Mio. Euro ver­an­schlagt sind, gegen­über 127,3 Mio. Euro im Jahr 2023. Aus dem Ein­zel­plan 06 sol­len 124,0 Mio. Euro an die­se Ein­nah­men flie­ßen. Der Anfangs­be­stand an Selbst­be­wirt­schaf­tungs­mit­teln im Jahr 2023 betrug ins­ge­samt rund 8,5 Mrd. Euro, davon etwa 1,75 Mrd. Euro im Ein­zel­plan 06. Die genaue Höhe der Mit­tel in den ein­zel­nen Kapi­teln und Titeln des Ein­zel­plans 06 sowie deren vor­aus­sicht­li­che Ent­wick­lung zum Jah­res­en­de 2023 konn­ten man­gels Res­sort­ab­fra­ge nicht ange­ge­ben wer­den. Für 2024 ver­weist die Lan­des­re­gie­rung bezüg­lich der Selbst­be­wirt­schaf­tungs­mit­tel auf die Zustän­dig­keit der jewei­li­gen Res­sorts. Die Lan­des­re­gie­rung beant­wor­te­te bereits Fra­gen zu ein­zel­nen Titeln im Haupt­aus­schuss und wird wei­te­re Aus­künf­te nach dem glei­chen Sche­ma ertei­len. Es wird betont, dass eine titel­schar­fe Aus­wei­sung der Selbst­be­wirt­schaf­tungs­mit­tel im Haus­halts­plan und der Haus­halts­rech­nung zur Trans­pa­renz und zur Wah­rung des par­la­men­ta­ri­schen Bud­get- und Kon­troll­rechts emp­foh­len wird. Selbst­be­wirt­schaf­tungs­mit­tel gel­ten als ver­aus­gabt, auch wenn kei­ne tat­säch­li­che Zah­lung erfolgt ist, und ste­hen zeit­lich unbe­grenzt zur Ver­fü­gung, wodurch sie den Cha­rak­ter von Dau­er­fonds anneh­men können

© Angela Freimuth

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