Zusammenfassung der Anfrage:
Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dirk Wedel und Angela Freimuth (FDP) thematisiert die Kirchenaustritte in Nordrhein-Westfalen. Sie erläutert das Verfahren des Kirchenaustritts, das beim zuständigen Amtsgericht des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts erfolgt und mündlich oder schriftlich abgegeben werden kann. Die Wirksamkeit der Austrittserklärung tritt am Tag der Unterzeichnung oder des Eingangs beim Amtsgericht ein. Die Anfrage verweist auf Berichte über lange Wartezeiten bei Amtsgerichten aufgrund hoher Nachfrage. Vor diesem Hintergrund werden von der Landesregierung detaillierte Auskünfte erbeten zu: 1) der jährlichen Anzahl der Kirchenaustritte in den Amtsgerichtsbezirken der letzten zehn Jahre, 2) der Anzahl der mündlichen Austrittserklärungen, 3) den Geburtsjahrgängen der Ausgetretenen, 4) der aktuellen Wartezeit für einen Termin zur mündlichen Austrittserklärung und 5) der personellen Ausstattung der Amtsgerichte im Bereich Kirchenaustritte.
Zusammenfassung der Antwort:
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens beantwortet die Kleine Anfrage zu Kirchenaustritten mit folgenden Informationen: In den letzten zehn Jahren wurden jährlich die Austrittszahlen aus Kirchen oder sonstigen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts nach Amtsgerichtsbezirken erfasst. Dabei wird unterschieden, wie viele Austritte mündlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten erklärt wurden. Die Ausgetretenen werden zudem nach Geburtsjahrgängen kategorisiert. Aktuell bestehen in vielen Amtsgerichtsbezirken lange Wartezeiten für Termine zur mündlichen Austrittserklärung, die oft mehrere Wochen oder Monate betragen. Die Terminvergabe erfolgt teilweise digital, wobei neue Termine meist monatlich freigeschaltet werden. Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich mit Kirchenaustritten beschäftigen, wird in Arbeitskraftanteilen (AKA) je Amtsgericht angegeben. Insgesamt zeigt die Antwort die Herausforderungen bei der Bearbeitung von Kirchenaustritten in NRW auf, insbesondere die Überlastung der Amtsgerichte und die daraus resultierenden Wartezeiten.