Link zum Dokument: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-13436.pdf
Zusammenfassung der Anfrage:
ie Kleine Anfrage thematisiert die geplante neue Muster-Richtlinie zum Brandschutz im Schulbau, die von der Bauministerkonferenz erarbeitet wird. Der Entwurf sieht unter anderem vor, naturwissenschaftliche Fachräume nicht mehr in offenen Lernbereichen zuzulassen, Fluchtwege nicht durch zentrale Hallen oder offene Bereiche zu führen und Trennwände ab einer bestimmten Schulgröße feuerbeständig statt nur feuerhemmend auszuführen. Fachverbände kritisieren diese Vorgaben, da sie moderne pädagogische Konzepte und flexible Raumstrukturen behindern könnten. Zudem könnten zusätzliche bauliche Maßnahmen die Kosten für Städte und Gemeinden erheblich erhöhen. Unklar ist auch, ob die Richtlinie nur für Neubauten oder auch für Bestandsgebäude gilt. Die Landesregierung wird zu Zeitplan, Überführung der Richtlinie in Landesrecht, pädagogischer Bewertung der Vorgaben sowie zu den erwarteten Auswirkungen auf Baukosten befragt
Zusammenfassung der Antwort:
ie Landesregierung informiert, dass die Bauministerkonferenz derzeit an einer neuen Muster-Richtlinie zum Brandschutz im Schulbau arbeitet, deren Verbändeanhörung Ende März 2025 abgeschlossen wurde. Der Entwurf sieht unter anderem vor, naturwissenschaftliche Fachräume nicht mehr in offenen Lernbereichen zuzulassen, Fluchtwege nicht mehr durch zentrale Hallen oder offene Bereiche zu führen und Trennwände ab einer bestimmten Schulgröße feuerbeständig statt nur feuerhemmend auszuführen. Diese Vorgaben stoßen auf Kritik, da sie moderne pädagogische Konzepte wie offene Lerncluster einschränken und zusätzliche bauliche Maßnahmen die Kosten für Schulträger erhöhen könnten. Die Landesregierung prüft den Zeitplan der Bauministerkonferenz zur Verabschiedung der Richtlinie sowie die Überführung in Landesrecht. Pädagogisch bewertet sie die Einschränkungen kritisch, insbesondere hinsichtlich der Anordnung naturwissenschaftlicher Fachräume. Die erwarteten Auswirkungen auf die Baukosten durch die neuen Fluchtwegregelungen und die Forderung nach feuerbeständigen Trennwänden werden ebenfalls als potenziell kostensteigernd eingeschätzt. Die Landesregierung nimmt die Bedenken, etwa vom Hauptverband der Deutschen Holzindustrie, ernst und berücksichtigt diese bei der weiteren Bewertung