Link zum Dokument: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-14231.pdf
Zusammenfassung der Anfrage:
ie Kleine Anfrage thematisiert die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Unterschiede in der Arzneimittelforschung in Nordrhein-Westfalen. Sie hebt hervor, dass medizinische Forschung erst seit den 1990er Jahren systematisch geschlechtsspezifische Variabilitäten untersucht und dass Arzneimittelforschung lange auf männliche Normkörper fokussiert war. Unterschiede in der Wirkung von Medikamenten bei Frauen und Männern werden vor allem durch anatomische, physiologische und hormonelle Faktoren beeinflusst. Trotz EU-Vorgaben zur angemessenen Geschlechterrepräsentation in klinischen Studien besteht weiterhin ein Ungleichgewicht, insbesondere bei der Auswertung geschlechterspezifischer Dosierungen, was zu Fehldosierungen führen kann. Die Anfrage richtet sich an die Landesregierung mit Fragen zum aktuellen Stand der geschlechtersensiblen Forschung an nordrhein-westfälischen Einrichtungen, zur Bewertung des rechtlichen Rahmens, zu Anforderungen bei Forschungsförderungen, zu Maßnahmen für die Einbeziehung aller Geschlechter in Studien sowie zu Fördermöglichkeiten geschlechtersensibler Arzneimittelforschung
Zusammenfassung der Antwort:
ie Landesregierung Nordrhein-Westfalen informiert, dass geschlechtersensible Arzneimittelforschung an Universitäten, Kliniken und Forschungseinrichtungen zunehmend Beachtung findet, jedoch weiterhin Herausforderungen bestehen. Der rechtliche Rahmen auf Landes‑, Bundes- und EU-Ebene wird als verbesserungswürdig eingeschätzt, insbesondere da geschlechterspezifische Dosierungen noch nicht ausreichend getrennt ausgewertet werden. Das Land stellt im Rahmen eigener Forschungsförderung Anforderungen an die Berücksichtigung geschlechterspezifischer Unterschiede, um die Qualität der Forschung zu erhöhen. Zudem verfolgt die Landesregierung Maßnahmen zur systematischen Einbeziehung aller Geschlechter, einschließlich trans- und intergeschlechtlicher Menschen, in medizinische Studien. Zur gezielten Förderung geschlechtersensibler Aspekte in der Arzneimittelforschung sieht die Landesregierung verschiedene Möglichkeiten, die weiterentwickelt werden sollen