Geschlechtersensible Medizin in Nordrhein-Westfalen: Inwieweit berücksichtigt die Arzneimittelforschung biologische Variabilität für bessere Therapien?

Klei­ne Anfra­ge von Susan­ne Schnei­der, Ange­la Freimuth

Link zum Doku­ment: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-14231.pdf

Zusam­men­fas­sung der Anfrage:

ie Klei­ne Anfra­ge the­ma­ti­siert die Berück­sich­ti­gung geschlechts­spe­zi­fi­scher Unter­schie­de in der Arz­nei­mit­tel­for­schung in Nord­rhein-West­fa­len. Sie hebt her­vor, dass medi­zi­ni­sche For­schung erst seit den 1990er Jah­ren sys­te­ma­tisch geschlechts­spe­zi­fi­sche Varia­bi­li­tä­ten unter­sucht und dass Arz­nei­mit­tel­for­schung lan­ge auf männ­li­che Norm­kör­per fokus­siert war. Unter­schie­de in der Wir­kung von Medi­ka­men­ten bei Frau­en und Män­nern wer­den vor allem durch ana­to­mi­sche, phy­sio­lo­gi­sche und hor­mo­nel­le Fak­to­ren beein­flusst. Trotz EU-Vor­ga­ben zur ange­mes­se­nen Geschlech­ter­re­prä­sen­ta­ti­on in kli­ni­schen Stu­di­en besteht wei­ter­hin ein Ungleich­ge­wicht, ins­be­son­de­re bei der Aus­wer­tung geschlech­ter­spe­zi­fi­scher Dosie­run­gen, was zu Fehl­do­sie­run­gen füh­ren kann. Die Anfra­ge rich­tet sich an die Lan­des­re­gie­rung mit Fra­gen zum aktu­el­len Stand der geschlech­ter­sen­si­blen For­schung an nord­rhein-west­fä­li­schen Ein­rich­tun­gen, zur Bewer­tung des recht­li­chen Rah­mens, zu Anfor­de­run­gen bei For­schungs­för­de­run­gen, zu Maß­nah­men für die Ein­be­zie­hung aller Geschlech­ter in Stu­di­en sowie zu För­der­mög­lich­kei­ten geschlech­ter­sen­si­bler Arzneimittelforschung

Zusam­men­fas­sung der Antwort:

ie Lan­des­re­gie­rung Nord­rhein-West­fa­len infor­miert, dass geschlech­ter­sen­si­ble Arz­nei­mit­tel­for­schung an Uni­ver­si­tä­ten, Kli­ni­ken und For­schungs­ein­rich­tun­gen zuneh­mend Beach­tung fin­det, jedoch wei­ter­hin Her­aus­for­de­run­gen bestehen. Der recht­li­che Rah­men auf Landes‑, Bun­des- und EU-Ebe­ne wird als ver­bes­se­rungs­wür­dig ein­ge­schätzt, ins­be­son­de­re da geschlech­ter­spe­zi­fi­sche Dosie­run­gen noch nicht aus­rei­chend getrennt aus­ge­wer­tet wer­den. Das Land stellt im Rah­men eige­ner For­schungs­för­de­rung Anfor­de­run­gen an die Berück­sich­ti­gung geschlech­ter­spe­zi­fi­scher Unter­schie­de, um die Qua­li­tät der For­schung zu erhö­hen. Zudem ver­folgt die Lan­des­re­gie­rung Maß­nah­men zur sys­te­ma­ti­schen Ein­be­zie­hung aller Geschlech­ter, ein­schließ­lich trans- und inter­ge­schlecht­li­cher Men­schen, in medi­zi­ni­sche Stu­di­en. Zur geziel­ten För­de­rung geschlech­ter­sen­si­bler Aspek­te in der Arz­nei­mit­tel­for­schung sieht die Lan­des­re­gie­rung ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten, die wei­ter­ent­wi­ckelt wer­den sollen

© Angela Freimuth

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Landtag Nordrhein-Westfalen

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