Zusammenfassung der Anfrage:
Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Angela Freimuth und Ralf Witzel (FDP) thematisiert Fehlanreize bei der Grundsteuerveranlagung in Nordrhein-Westfalen, insbesondere im Zusammenhang mit der Unterscheidung zwischen Kernsanierungen und mehreren Einzelmaßnahmen an Immobilien. Die FDP kritisiert das derzeitige wertbasierte Scholz-Modell, das zu intransparenten, bürokratischen und teils ungerechten Steuerbelastungen führt. Dabei wird bemängelt, dass bei schrittweise durchgeführten Sanierungen, die einer Kernsanierung entsprechen, eine geringere Restnutzungsdauer und damit ein niedrigerer Immobilienwert angesetzt wird als bei gleichzeitigen Kernsanierungen. Ebenso wird kritisiert, dass sanierte und unsanierte Immobilien mit gleichem Baujahr und Lage steuerlich gleich behandelt werden, obwohl ihr baulicher Zustand unterschiedlich ist. Die FDP fordert klare Kriterien zur Abgrenzung von Kernsanierungen, eine sachgerechte Bewertung der Restnutzungsdauer und weist auf die negativen steuerlichen Anreize für energetische Sanierungen im aktuellen Modell hin. Sie plädiert für ein flächenbasiertes Modell, das diese Fehlanreize vermeidet und die Steuerlast transparenter und planungssicherer gestaltet. Die Anfrage enthält fünf konkrete Fragen an die Landesregierung zur Begründung und Bewertung dieser Problematik.
Zusammenfassung der Antwort:
Die Landesregierung erläutert, dass bei der Grundsteuerveranlagung in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des wertbasierten Scholz-Modells eine Unterscheidung zwischen Kernsanierungen und mehreren zeitlich gestreckten Einzelmaßnahmen nicht möglich ist. Dies führt dazu, dass Immobilien, die durch mehrere Einzelmaßnahmen saniert wurden, steuerlich anders bewertet werden als solche mit einer gleichzeitigen Kernsanierung, obwohl der bauliche Zustand vergleichbar sein kann. Ebenso werden nicht sanierte und umfassend einzeln sanierte Immobilien mit derselben Restnutzungsdauer bewertet, was zu einer Gleichbehandlung von unterschiedlich wertigen Objekten führt. Die Finanzverwaltung begründet dieses Vorgehen mit den bestehenden Bewertungsparametern des Modells, das jedoch in der Praxis zu Fehlanreizen führt, da Kernsanierungen durch die längere angenommene Restnutzungsdauer eine höhere Grundsteuerlast verursachen. Die Landesregierung erkennt diese Problematik an, hat jedoch bislang keine Änderungen am Modell vorgenommen. Im Gegensatz dazu vermeidet das von der FDP vorgeschlagene flächenbasierte Modell solche Fehlanreize, da es bei unveränderter Wohnfläche nach Sanierungen keine Erhöhung der Grundsteuer vorsieht. Die Landesregierung wird aufgefordert, die Kriterien zur Abgrenzung von Kernsanierungen klar darzulegen und Maßnahmen zu ergreifen, um die Ungleichbehandlung von Immobilien mit vergleichbarem Wert zu verhindern sowie die negativen steuerlichen Anreize für energetische Sanierungen zu beseitigen.