Fehlanreize der Grundsteuerveranlagung für erforderliche Sanierungsmaßnahmen – Nach welchen trennscharfen Kriterien unterscheidet die Landesregierung zwischen Kernsanierungen und mehreren Einzelmaßnahmen?

Klei­ne Anfra­ge von Ange­la Frei­muth, Ralf Wit­zel­Link zum Doku­ment: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-444.pdf

Zusam­men­fas­sung der Anfrage:

Die Klei­ne Anfra­ge der Abge­ord­ne­ten Ange­la Frei­muth und Ralf Wit­zel (FDP) the­ma­ti­siert Fehl­an­rei­ze bei der Grund­steu­er­ver­an­la­gung in Nord­rhein-West­fa­len, ins­be­son­de­re im Zusam­men­hang mit der Unter­schei­dung zwi­schen Kern­sa­nie­run­gen und meh­re­ren Ein­zel­maß­nah­men an Immo­bi­li­en. Die FDP kri­ti­siert das der­zei­ti­ge wert­ba­sier­te Scholz-Modell, das zu intrans­pa­ren­ten, büro­kra­ti­schen und teils unge­rech­ten Steu­er­be­las­tun­gen führt. Dabei wird bemän­gelt, dass bei schritt­wei­se durch­ge­führ­ten Sanie­run­gen, die einer Kern­sa­nie­rung ent­spre­chen, eine gerin­ge­re Rest­nut­zungs­dau­er und damit ein nied­ri­ge­rer Immo­bi­li­en­wert ange­setzt wird als bei gleich­zei­ti­gen Kern­sa­nie­run­gen. Eben­so wird kri­ti­siert, dass sanier­te und unsa­nier­te Immo­bi­li­en mit glei­chem Bau­jahr und Lage steu­er­lich gleich behan­delt wer­den, obwohl ihr bau­li­cher Zustand unter­schied­lich ist. Die FDP for­dert kla­re Kri­te­ri­en zur Abgren­zung von Kern­sa­nie­run­gen, eine sach­ge­rech­te Bewer­tung der Rest­nut­zungs­dau­er und weist auf die nega­ti­ven steu­er­li­chen Anrei­ze für ener­ge­ti­sche Sanie­run­gen im aktu­el­len Modell hin. Sie plä­diert für ein flä­chen­ba­sier­tes Modell, das die­se Fehl­an­rei­ze ver­mei­det und die Steu­er­last trans­pa­ren­ter und pla­nungs­si­che­rer gestal­tet. Die Anfra­ge ent­hält fünf kon­kre­te Fra­gen an die Lan­des­re­gie­rung zur Begrün­dung und Bewer­tung die­ser Problematik.

Zusam­men­fas­sung der Antwort:

Die Lan­des­re­gie­rung erläu­tert, dass bei der Grund­steu­er­ver­an­la­gung in Nord­rhein-West­fa­len im Rah­men des wert­ba­sier­ten Scholz-Modells eine Unter­schei­dung zwi­schen Kern­sa­nie­run­gen und meh­re­ren zeit­lich gestreck­ten Ein­zel­maß­nah­men nicht mög­lich ist. Dies führt dazu, dass Immo­bi­li­en, die durch meh­re­re Ein­zel­maß­nah­men saniert wur­den, steu­er­lich anders bewer­tet wer­den als sol­che mit einer gleich­zei­ti­gen Kern­sa­nie­rung, obwohl der bau­li­che Zustand ver­gleich­bar sein kann. Eben­so wer­den nicht sanier­te und umfas­send ein­zeln sanier­te Immo­bi­li­en mit der­sel­ben Rest­nut­zungs­dau­er bewer­tet, was zu einer Gleich­be­hand­lung von unter­schied­lich wer­ti­gen Objek­ten führt. Die Finanz­ver­wal­tung begrün­det die­ses Vor­ge­hen mit den bestehen­den Bewer­tungs­pa­ra­me­tern des Modells, das jedoch in der Pra­xis zu Fehl­an­rei­zen führt, da Kern­sa­nie­run­gen durch die län­ge­re ange­nom­me­ne Rest­nut­zungs­dau­er eine höhe­re Grund­steu­er­last ver­ur­sa­chen. Die Lan­des­re­gie­rung erkennt die­se Pro­ble­ma­tik an, hat jedoch bis­lang kei­ne Ände­run­gen am Modell vor­ge­nom­men. Im Gegen­satz dazu ver­mei­det das von der FDP vor­ge­schla­ge­ne flä­chen­ba­sier­te Modell sol­che Fehl­an­rei­ze, da es bei unver­än­der­ter Wohn­flä­che nach Sanie­run­gen kei­ne Erhö­hung der Grund­steu­er vor­sieht. Die Lan­des­re­gie­rung wird auf­ge­for­dert, die Kri­te­ri­en zur Abgren­zung von Kern­sa­nie­run­gen klar dar­zu­le­gen und Maß­nah­men zu ergrei­fen, um die Ungleich­be­hand­lung von Immo­bi­li­en mit ver­gleich­ba­rem Wert zu ver­hin­dern sowie die nega­ti­ven steu­er­li­chen Anrei­ze für ener­ge­ti­sche Sanie­run­gen zu beseitigen.

© Angela Freimuth

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