Beauftragung und Tätigkeit externer Rechtsberatung im Zusammenhang mit dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss V des Landtags Nordrhein-Westfalen – II. Beauftragung und Vergütung

Klei­ne Anfra­ge von Ange­la Frei­muth, Dr. Wer­ner Pfeil, Mar­cel Haf­ke, Dirk Wedel, Tho­mas Nückel

Link zum Doku­ment: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-17716.pdf

Zusam­men­fas­sung der Anfrage:

Die Klei­ne Anfra­ge the­ma­ti­siert die Beauf­tra­gung und Tätig­keit der exter­nen Rechts­be­ra­tung durch Frau Rechts­an­wäl­tin L. im Zusam­men­hang mit dem Par­la­men­ta­ri­schen Unter­su­chungs­aus­schuss V (PUA V) des Land­tags Nord­rhein-West­fa­len zur Auf­ar­bei­tung des Atten­tats in Solin­gen. Es wird hin­ter­fragt, auf wel­cher Grund­la­ge die Beauf­tra­gung erfolg­te, wel­che Unter­la­gen der Rechts­an­wäl­tin zur Ver­fü­gung gestellt wur­den und wer inner­halb der Lan­des­re­gie­rung über Art und Umfang der Wei­ter­ga­be die­ser Unter­la­gen ent­schied. Anlass sind Medi­en­be­rich­te über SMS-Nach­rich­ten aus dem Minis­te­ri­um für Kin­der, Jugend, Fami­lie, Gleich­stel­lung, Flucht und Inte­gra­ti­on (MKJFG­FI), die dem PUA V zunächst nicht vor­ge­legt wur­den. Die Anfra­ge betont die ver­fas­sungs­recht­li­chen Pflich­ten der Exe­ku­ti­ve zur voll­stän­di­gen und unver­fälsch­ten Über­mitt­lung rele­van­ter Infor­ma­tio­nen an den Unter­su­chungs­aus­schuss und fragt kon­kret nach Details zur Unter­la­gen­wei­ter­ga­be an Frau Rechts­an­wäl­tin L.

Zusam­men­fas­sung der Antwort:

Die Lan­des­re­gie­rung Nord­rhein-West­fa­len beant­wor­tet die Klei­ne Anfra­ge zur Beauf­tra­gung und Tätig­keit der exter­nen Rechts­be­ra­tung im Zusam­men­hang mit dem Par­la­men­ta­ri­schen Unter­su­chungs­aus­schuss V (PUA V) wie folgt: Die Rechts­an­wäl­tin Frau L. erhielt nach Ein­set­zung des PUA V exakt die­sel­ben Unter­la­gen, die auch dem Unter­su­chungs­aus­schuss über­mit­telt wur­den. Die Ent­schei­dung über Art und Umfang der an Frau L. über­mit­tel­ten Unter­la­gen traf das Minis­te­ri­um für Kin­der, Jugend, Fami­lie, Gleich­stel­lung, Flucht und Inte­gra­ti­on (MKJFG­FI). Es wur­den kei­ne Unter­la­gen an Frau L. wei­ter­ge­ge­ben, die bereits für den PUA V ver­merkt, aber noch nicht über­mit­telt waren. Ins­be­son­de­re erhielt Frau L. nicht die in den Medi­en the­ma­ti­sier­ten SMS-Nach­rich­ten, die dem PUA V zunächst nicht vor­ge­legt wur­den. Die Lan­des­re­gie­rung betont, dass Zeu­gin­nen und Zeu­gen das Recht auf anwalt­li­chen Bei­stand haben und das Minis­te­ri­um die­se Mög­lich­keit im Rah­men sei­ner Für­sor­ge­pflicht ermöglicht.

© document.getElementById('copyright').appendChild(document.createTextNode(new Date().getFullYear())) Angela Freimuth

Kontakt

freimuth.buero@landtag.nrw.de

Landtag Nordrhein-Westfalen

Platz des Landtags 1

40221 Düsseldorf

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