Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen in nordrhein-westfälischen Finanzämtern – Wie haben sich die Fallzahlen und Bearbeitungszeiten entwickelt?

Klei­ne Anfra­ge von Ralf Wit­zel, Ange­la Freimuth

Link zum Doku­ment: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-12388.pdf

Zusam­men­fas­sung der Anfrage:

ie Klei­ne Anfra­ge der Abge­ord­ne­ten Ralf Wit­zel und Ange­la Frei­muth (FDP) the­ma­ti­siert die Bear­bei­tungs­dau­er von Lohn- und Ein­kom­men­steu­er­erklä­run­gen in den Finanz­äm­tern Nord­rhein-West­fa­lens. Sie hebt die Bedeu­tung einer ter­min­ge­rech­ten Steu­er­erhe­bung für die staat­li­che Hand­lungs­fä­hig­keit her­vor und ver­weist auf das Ziel der Finanz­ver­wal­tung, Erklä­run­gen in der Regel inner­halb von drei Mona­ten zu bear­bei­ten. Trotz digi­ta­ler Unter­stüt­zung und qua­li­fi­zier­ten Per­so­nals bestehen Her­aus­for­de­run­gen durch etwa 1.500 unbe­setz­te Stel­len und zusätz­li­chen Per­so­nal­auf­wand durch die Grund­steu­er­re­form. Beschwer­den über lan­ge Bear­bei­tungs­zei­ten, ins­be­son­de­re bei Erstat­tun­gen, wer­den genannt, wobei zwei Finanz­äm­ter in NRW im bun­des­wei­ten Ver­gleich sehr kur­ze Bear­bei­tungs­zei­ten auf­wei­sen. Die Anfra­ge bit­tet die Lan­des­re­gie­rung um detail­lier­te Aus­künf­te zu Bear­bei­tungs­zei­ten in den ein­zel­nen Finanz­äm­tern, Unter­schie­de bei selbst ein­ge­reich­ten und steu­er­be­ra­ten­den Erklä­run­gen, Bear­bei­tungs­dau­er bei Nach­zah­lun­gen ver­sus Erstat­tun­gen, Grün­de für über­durch­schnitt­li­che Ver­fah­rens­dau­ern sowie zur Ver­zin­sung von Erstat­tun­gen und Nach­zah­lun­gen für die Steu­er­jah­re 2010 bis 2022

Zusam­men­fas­sung der Antwort:

ie Ant­wort der Lan­des­re­gie­rung Nord­rhein-West­fa­len auf die Klei­ne Anfra­ge zur Bear­bei­tungs­dau­er von Lohn- und Ein­kom­men­steu­er­erklä­run­gen zeigt, dass die Finanz­ver­wal­tung das Ziel ver­folgt, die Bear­bei­tung im Regel­fall inner­halb von drei Mona­ten abzu­schlie­ßen. Aktu­ell wer­den über 97 % der Erklä­run­gen inner­halb von fünf Mona­ten erle­digt. Die Bear­bei­tungs­dau­er vari­iert je nach Ein­zel­fall, ins­be­son­de­re wenn Rück­fra­gen oder Bele­ge erfor­der­lich sind. Trotz eines Per­so­nal­man­gels von rund 1.500 unbe­setz­ten Stel­len und zusätz­li­cher Belas­tun­gen durch die Grund­steu­er­re­form konn­ten zwei Finanz­äm­ter in NRW bun­des­weit sehr kur­ze Bear­bei­tungs­zei­ten vor­wei­sen (Her­ne: 29,8 Tage, Olpe: 31,5 Tage). Unter­schie­de in der Bear­bei­tungs­dau­er erge­ben sich je nach Art der Ein­rei­chung (selbst ein­ge­reicht oder über Steu­er­be­ra­ter) sowie je nach erwar­te­ter Nach­zah­lung oder Erstat­tung. Grün­de für län­ge­re Ver­fah­rens­dau­ern in ein­zel­nen Ämtern sind unter ande­rem Per­so­nal­man­gel und Kran­ken­stän­de. Die Finanz­äm­ter set­zen bun­des­ein­heit­li­che Ver­zin­sun­gen für Erstat­tun­gen und Nach­zah­lun­gen gemäß der Abga­ben­ord­nung für die Steu­er­jah­re 2010 bis 2022 fest. Die Lan­des­re­gie­rung betont die Bedeu­tung einer kon­ti­nu­ier­li­chen Opti­mie­rung der Bear­bei­tungs­pro­zes­se im Rah­men der „Finanz­ver­wal­tung der Zukunft“

© Angela Freimuth

Kontakt

freimuth.buero@landtag.nrw.de

Landtag Nordrhein-Westfalen

Platz des Landtags 1

40221 Düsseldorf

Cookies werden zur Benutzerführung und Webanalyse verwendet und helfen dabei, diese Webseite zu verbessern. Durch die weitere Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich mit unserer Cookie-Richtlinie einverstanden.

Akzeptieren
Ablehnen