Link zum Dokument: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-4823.pdf
Zusammenfassung der Anfrage:
ie Kleine Anfrage thematisiert die Zurückstellung der Bearbeitung von vier Anträgen nach § 25a Absatz 2 EGovG NRW durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung Nordrhein-Westfalens. Diese Anträge betreffen Erleichterungen im Schriftformerfordernis der Bauordnung und digitale Verfahrenswege. Das Ministerium hat die Bearbeitung zurückgestellt, da ein Zweites Änderungsgesetz zur Bauordnung in der Verbändeanhörung war, welches das Schriftformerfordernis aufheben soll. Die Anfrage stellt jedoch rechtliche Bedenken gegenüber diesem Vorgehen dar, da die gesetzlich festgelegte Frist von sechs Monaten für die Entscheidung bindend ist und nicht verlängert oder ausgesetzt werden darf. Die Kleine Anfrage bittet um Auskunft zu den konkreten Antragsdaten, der Rechtsgrundlage für die Zurückstellung, einer Bewertung möglicher Amtspflichtverletzungen, dem voraussichtlichen Zeitpunkt der Entscheidung sowie dem Einfluss des Ministerpräsidenten auf die Einhaltung der Entscheidungsfristen
Zusammenfassung der Antwort:
ie Landesregierung teilt mit, dass die Bearbeitung von vier Anträgen nach § 25a Absatz 2 EGovG NRW durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung „zurückgestellt“ wurde, da ein Zweites Änderungsgesetz zur Bauordnung in der Verbändeanhörung war, welches das bisherige Schriftformerfordernis aufheben soll. Dieses Vorgehen steht jedoch unter erheblichen rechtlichen Bedenken, da die gesetzlich festgelegte Frist von sechs Monaten für die Entscheidung bindend ist und nicht verlängert oder ausgesetzt werden darf. Ein Abwarten bis zum Inkrafttreten des Änderungsgesetzes wird als rechtsfehlerhaft angesehen. Die Landesregierung wurde zu den konkreten Daten der Antragseingänge, der Rechtsgrundlage für das Zurückstellen, der Bewertung möglicher Amtspflichtverletzungen, dem voraussichtlichen Zeitpunkt der Entscheidung sowie dem Einfluss des Ministerpräsidenten auf die Einhaltung der Entscheidungsfristen befragt