Link zum Dokument: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-17822.pdf
Zusammenfassung der Anfrage:
„Die Kleine Anfrage 7213 der Abgeordneten Angela Freimuth und Marcel Hafke (FDP) thematisiert die digitale Souveränität staatlicher IT-Systeme vor dem Hintergrund geopolitischer Abhängigkeiten. Sie verweist auf den von der Stadt München entwickelten Score für Digitale Souveränität (SDS), ein Instrument zur systematischen und messbaren Bewertung von IT-Abhängigkeiten, das verschiedene Kriterien wie Vendor-Lock-in, ausländische Jurisdiktionen und offene Standards berücksichtigt. Die Anfrage richtet fünf Fragen an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen zur Bewertung dieses Scores, zum Vorhandensein eigener Bewertungssysteme, zur digitalen Souveränität der Landes-IT, zur Unabhängigkeit von Anbietern und ausländischen Rechtsräumen sowie zum Änderungsbedarf im Vergaberecht zur Stärkung der digitalen Souveränität. Die Landesregierung bewertet den Münchner Score als initiales Instrument, das noch weiterentwickelt werden muss, und verfügt selbst über kein formalisiertes Score-Modell. Stattdessen werden Aspekte der digitalen Souveränität systematisch in Bedarfsermittlungen, Architekturvorgaben, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Vergabeentscheidungen berücksichtigt. Eine umfassende Bewertung der Landes-IT nach dem Münchner Score ist aufgrund der Komplexität und Zeitbegrenzung nicht möglich. Die digitale Souveränität wird als strategisch wichtig angesehen und als integraler Bestandteil einer sicheren und wirtschaftlichen IT-Infrastruktur verstanden. Zum Vergaberecht verweist die Landesregierung auf frühere Auskünfte (Kleine Anfrage 5812).”
Zusammenfassung der Antwort:
Die Landesregierung bewertet den von der Stadt München entwickelten Score für Digitale Souveränität als ein initiales Instrument, das derzeit noch weiterentwickelt werden muss und daher noch keine valide Bewertung erlaubt. Ein eigenes formales Bewertungssystem zur Messung der digitalen Souveränität in den Ministerien und Behörden Nordrhein-Westfalens existiert nicht, jedoch werden relevante Aspekte wie Interoperabilität, Wechselfähigkeit, Anbieterunabhängigkeit, IT-Sicherheit und Datenschutz systematisch in Entscheidungsprozesse einbezogen. Eine konkrete Anwendung des Münchner Scores auf die IT der Landesregierung wurde aufgrund der Komplexität und Zeitbeschränkung nicht durchgeführt. Die digitale Souveränität wird von der Landesregierung als strategisch wichtig angesehen und als Teil einer sicheren und wirtschaftlichen IT-Infrastruktur verstanden. Zum Thema Vergaberecht verweist die Landesregierung auf eine frühere Antwort (Drucksache 18⁄14995) für Details zu Änderungsbedarf.