Beauftragung und Tätigkeit externer Rechtsberatung im Zusammenhang mit dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss V des Landtags Nordrhein-Westfalen – I. Beauftragung und Vergütung

Klei­ne Anfra­ge von Ange­la Frei­muth, Dr. Wer­ner Pfeil, Mar­cel Haf­ke, Dirk Wedel, Tho­mas Nückel

Link zum Doku­ment: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-17717.pdf

Zusam­men­fas­sung der Anfrage:

Die Klei­ne Anfra­ge the­ma­ti­siert die Beauf­tra­gung und Tätig­keit der exter­nen Rechts­be­ra­tung durch Frau Rechts­an­wäl­tin L. im Zusam­men­hang mit dem Par­la­men­ta­ri­schen Unter­su­chungs­aus­schuss V (PUA V) des Land­tags Nord­rhein-West­fa­len zur Auf­ar­bei­tung des Atten­tats in Solin­gen. Es wird klar­ge­stellt, dass das Minis­te­ri­um für Kin­der, Jugend, Fami­lie, Gleich­stel­lung, Flucht und Inte­gra­ti­on (MKJFG­FI) die Kanz­lei, in der Frau L. tätig ist, am 17. Janu­ar 2025 beauf­tragt hat, um Mit­ar­bei­ten­de des Minis­te­ri­ums, die als Zeu­gin­nen und Zeu­gen vor dem PUA V aus­sa­gen, zu bera­ten und zu betreu­en. Die­ses Ange­bot erfolgt frei­wil­lig und im Rah­men der Für­sor­ge­pflicht des Dienst­herrn. Die Beauf­tra­gung basiert auf lang­jäh­ri­ger Staats­pra­xis und wur­de for­mal durch Kabi­nett­be­schluss und einen gemein­sa­men Rund­erlass mani­fes­tiert. Die Ver­gü­tung erfolgt nach Stun­den­sät­zen, die als Geschäfts­ge­heim­nis behan­delt wer­den; vor der Beauf­tra­gung wur­den drei Ange­bo­te ein­ge­holt, um Wirt­schaft­lich­keit sicher­zu­stel­len. Die Kos­ten wer­den aus dem Haus­halts­ti­tel 07.010.526.02 getra­gen. Zudem wird auf die ver­fas­sungs­recht­li­chen Anfor­de­run­gen an die voll­stän­di­ge und unver­fälsch­te Infor­ma­ti­ons­wei­ter­ga­be an den Unter­su­chungs­aus­schuss hin­ge­wie­sen und die Not­wen­dig­keit der Auf­klä­rung über die Wei­ter­ga­be von Unter­la­gen an exter­ne Rechts­bei­stän­de betont.

Zusam­men­fas­sung der Antwort:

Die Lan­des­re­gie­rung Nord­rhein-West­fa­len beant­wor­tet die Klei­ne Anfra­ge zur Beauf­tra­gung und Tätig­keit der exter­nen Rechts­be­ra­tung im Zusam­men­hang mit dem Par­la­men­ta­ri­schen Unter­su­chungs­aus­schuss V (PUA V) wie folgt: Die Kanz­lei von Frau Rechts­an­wäl­tin L. wur­de am 17. Janu­ar 2025 vom Minis­te­ri­um für Kin­der, Jugend, Fami­lie, Gleich­stel­lung, Flucht und Inte­gra­ti­on (MKJFG­FI) beauf­tragt, um Mit­ar­bei­ten­de des Minis­te­ri­ums, die als Zeu­gin­nen und Zeu­gen vor dem PUA V aus­sa­gen, zu bera­ten und zu betreu­en. Die Inan­spruch­nah­me die­ser Bera­tung erfolgt aus­schließ­lich auf Wunsch der Betrof­fe­nen und ist Teil der dienst­her­ren­sei­ti­gen Für­sor­ge­pflicht. Die Rechts­grund­la­ge für die Beauf­tra­gung ist eine lang­jäh­ri­ge Staats­pra­xis, die durch Kabi­nett­be­schluss und einen gemein­sa­men Rund­erlass for­ma­li­siert wur­de. Die Ver­gü­tung erfolgt nach Stun­den­sät­zen, die als Geschäfts­ge­heim­nis behan­delt wer­den; vor Beauf­tra­gung wur­den drei Ange­bo­te ein­ge­holt, um Wirt­schaft­lich­keit sicher­zu­stel­len. Die Kos­ten wer­den aus dem Haus­halts­ti­tel 07.010.526.02 getragen.

© document.getElementById('copyright').appendChild(document.createTextNode(new Date().getFullYear())) Angela Freimuth

Kontakt

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Landtag Nordrhein-Westfalen

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40221 Düsseldorf

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