Link zum Dokument: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-16827.pdf
Zusammenfassung der Anfrage:
Die Kleine Anfrage thematisiert mobile Bürgerbüros in Nordrhein-Westfalen, die den Bürgerservice durch eine Hybrid-Strategie – Kombination aus digitalen und vor-Ort-Angeboten – näher zu den Menschen bringen, insbesondere für mobilitätseingeschränkte oder digital weniger affine Bürger. Beispiele aus Düsseldorf, Leverkusen, Hilden und Moers zeigen unterschiedliche mobile Angebote. Das Serviceportal.NRW ermöglicht bereits die Recherche und teilweise digitale Beantragung von Verwaltungsleistungen, aktuell sind 33 Leistungen medienbruchfrei digital verfügbar. Die Landesregierung verfolgt keine landesweite Strategie für mobile Bürgerbüros, da dies kommunale Selbstverwaltung ist, und verfügt über keine Daten zur Anzahl der Kommunen mit mobilen Bürgerbüros oder zur Wirkung der Pop-up-Bürgerbüros. Es existieren keine spezifischen Förderprogramme für mobile Bürgerservices im Haushaltsjahr 2026.
Zusammenfassung der Antwort:
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen verfolgt keine landesweite Strategie zur Unterstützung mobiler Bürgerbüros, da jede Kommune eigenständig über ihren Bürgerservice entscheidet. Es liegen keine Daten vor, wie viele Kommunen aktuell mobile Bürgerbüros anbieten. Für das Haushaltsjahr 2026 existieren keine spezifischen Förderprogramme für Anschaffung oder Betrieb mobiler Bürgerservices. Im Serviceportal.NRW sind derzeit 33 Verwaltungsleistungen medienbruchfrei und vollständig digital beantragbar; zusätzlich sind dort Leistungen des OZG-Portalverbundes auffindbar. Zur Wirkung der Pop-up-Bürgerbüros liegen der Landesregierung keine Evaluationsdaten vor.