Kirchenaustritte in NRW – Zahlen und Fakten

Klei­ne Anfra­ge von Dirk Wedel, Ange­la Frei­muth­Link zum Doku­ment: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-661.pdf

Zusam­men­fas­sung der Anfrage:

Die Klei­ne Anfra­ge der Abge­ord­ne­ten Dirk Wedel und Ange­la Frei­muth (FDP) the­ma­ti­siert die Kir­chen­aus­trit­te in Nord­rhein-West­fa­len. Sie erläu­tert das Ver­fah­ren des Kir­chen­aus­tritts, das beim zustän­di­gen Amts­ge­richt des Wohn­sit­zes oder gewöhn­li­chen Auf­ent­halts erfolgt und münd­lich oder schrift­lich abge­ge­ben wer­den kann. Die Wirk­sam­keit der Aus­tritts­er­klä­rung tritt am Tag der Unter­zeich­nung oder des Ein­gangs beim Amts­ge­richt ein. Die Anfra­ge ver­weist auf Berich­te über lan­ge War­te­zei­ten bei Amts­ge­rich­ten auf­grund hoher Nach­fra­ge. Vor die­sem Hin­ter­grund wer­den von der Lan­des­re­gie­rung detail­lier­te Aus­künf­te erbe­ten zu: 1) der jähr­li­chen Anzahl der Kir­chen­aus­trit­te in den Amts­ge­richts­be­zir­ken der letz­ten zehn Jah­re, 2) der Anzahl der münd­li­chen Aus­tritts­er­klä­run­gen, 3) den Geburts­jahr­gän­gen der Aus­ge­tre­te­nen, 4) der aktu­el­len War­te­zeit für einen Ter­min zur münd­li­chen Aus­tritts­er­klä­rung und 5) der per­so­nel­len Aus­stat­tung der Amts­ge­rich­te im Bereich Kirchenaustritte.

Zusam­men­fas­sung der Antwort:

Die Lan­des­re­gie­rung Nord­rhein-West­fa­lens beant­wor­tet die Klei­ne Anfra­ge zu Kir­chen­aus­trit­ten mit fol­gen­den Infor­ma­tio­nen: In den letz­ten zehn Jah­ren wur­den jähr­lich die Aus­tritts­zah­len aus Kir­chen oder sons­ti­gen Reli­gi­ons- oder Welt­an­schau­ungs­ge­mein­schaf­ten des öffent­li­chen Rechts nach Amts­ge­richts­be­zir­ken erfasst. Dabei wird unter­schie­den, wie vie­le Aus­trit­te münd­lich zur Nie­der­schrift des Urkunds­be­am­ten erklärt wur­den. Die Aus­ge­tre­te­nen wer­den zudem nach Geburts­jahr­gän­gen kate­go­ri­siert. Aktu­ell bestehen in vie­len Amts­ge­richts­be­zir­ken lan­ge War­te­zei­ten für Ter­mi­ne zur münd­li­chen Aus­tritts­er­klä­rung, die oft meh­re­re Wochen oder Mona­te betra­gen. Die Ter­min­ver­ga­be erfolgt teil­wei­se digi­tal, wobei neue Ter­mi­ne meist monat­lich frei­ge­schal­tet wer­den. Die Anzahl der Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter, die sich mit Kir­chen­aus­trit­ten beschäf­ti­gen, wird in Arbeits­kraft­an­tei­len (AKA) je Amts­ge­richt ange­ge­ben. Ins­ge­samt zeigt die Ant­wort die Her­aus­for­de­run­gen bei der Bear­bei­tung von Kir­chen­aus­trit­ten in NRW auf, ins­be­son­de­re die Über­las­tung der Amts­ge­rich­te und die dar­aus resul­tie­ren­den Wartezeiten.

© Angela Freimuth

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