Umsetzung des Online-Casinospiel Gesetzes NRW

Klei­ne Anfra­ge von Dirk Wedel, Ange­la Freimuth

Link zum Doku­ment: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-2709.pdf

Zusam­men­fas­sung der Anfrage:

ie Klei­ne Anfra­ge der Abge­ord­ne­ten Dirk Wedel und Ange­la Frei­muth (FDP) the­ma­ti­siert die Umset­zung des Online-Casi­no­spiel Geset­zes NRW, das am 09.03.2022 in Kraft trat und die Zulas­sung von Online-Casi­no­spie­len in Nord­rhein-West­fa­len regelt. Das Gesetz sieht die Ver­ga­be von bis zu fünf Kon­zes­sio­nen an ver­schie­de­ne Anbie­ter vor, ohne ein staat­li­ches Mono­pol. Es ent­hält umfas­sen­de Rege­lun­gen zum Spie­ler­schutz, zu Auf­sichts­maß­nah­men, zum Erlaub­nis­ver­fah­ren sowie zu Abga­ben und Steu­ern. Die Ver­ga­be der Kon­zes­sio­nen erfolgt unter Berück­sich­ti­gung wett­be­werbs­recht­li­cher Vor­schrif­ten und mit einem gewis­sen ver­fah­rens­recht­li­chen Spiel­raum für den Kon­zes­si­ons­ge­ber. Das Minis­te­ri­um kann Auf­sichts­be­fug­nis­se auf ande­re Behör­den über­tra­gen, und es ist eine Zusam­men­ar­beit mit ande­ren Glücks­spiel­auf­sichts­be­hör­den bei der Aus­wer­tung von Spiel­da­ten vor­ge­se­hen. Zudem regelt das Gesetz die Zustän­dig­keit der Finanz­äm­ter für die Besteue­rung. Die Anfra­ge rich­tet sich an die Lan­des­re­gie­rung mit Fra­gen zum Ver­fah­ren und Stand der Kon­zes­si­ons­ver­ga­be, zur Aus­schrei­bung, zu Ver­wal­tungs­ver­ein­ba­run­gen sowie zum Ein­satz von Ver­ord­nungs­er­mäch­ti­gun­gen vor der Ausschreibung

Zusam­men­fas­sung der Antwort:

ie Lan­des­re­gie­rung Nord­rhein-West­fa­len infor­miert, dass das Ver­fah­ren zur Ver­ga­be der bis zu fünf Kon­zes­sio­nen für Online-Casi­no­spie­le nach den Bestim­mun­gen des Geset­zes gegen Wett­be­werbs­be­schrän­kun­gen (GWB) und der Kon­zes­si­ons­ver­ga­be­ver­ord­nung aus­ge­stal­tet wird, wobei ein gewis­ser ver­fah­rens­recht­li­cher Spiel­raum besteht. Die Vor­be­rei­tun­gen für das Ver­ga­be­ver­fah­ren sind im Gan­ge, jedoch wird kein kon­kre­ter Zeit­punkt für die Bekannt­ma­chung der Aus­schrei­bung genannt. Zur Aus­wer­tung der Safe-Ser­ver-Daten strebt das Land eine Ver­wal­tungs­ver­ein­ba­rung mit ande­ren Glücks­spiel­auf­sichts­be­hör­den an, ins­be­son­de­re mit der Gemein­sa­men Glücks­spiel­be­hör­de der Län­der; falls dies nicht gelingt, wird eine eige­ne Lösung ent­wi­ckelt. Die zustän­di­gen Minis­te­ri­en prü­fen den Ein­satz der vor­ge­se­he­nen Ver­ord­nungs­er­mäch­ti­gun­gen, wobei der Erlass von Rechts­ver­ord­nun­gen nicht zwin­gend ist und bei deren Aus­blei­ben die gesetz­li­chen Vor­schrif­ten gel­ten. Ins­ge­samt liegt der Fokus auf der Umset­zung der neu­en recht­li­chen Bestim­mun­gen im Glücksspielbereich

© Angela Freimuth

Kontakt

freimuth.buero@landtag.nrw.de

Landtag Nordrhein-Westfalen

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40221 Düsseldorf

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