Link zum Dokument: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-4501.pdf
Zusammenfassung der Anfrage:
ie Kleine Anfrage thematisiert die Verpflichtung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung in Nordrhein-Westfalen, gemäß § 91 BauO NRW 2018 eine Rechtsverordnung zu erlassen, die die jährliche Berichterstattung der kommunalen Bauaufsichtsbehörden über die durchschnittliche Dauer von Baugenehmigungsverfahren an die oberste Bauaufsichtsbehörde regelt. Seit Inkrafttreten der Vorschrift im Jahr 2019 wurde diese Verordnung jedoch nicht erlassen, wodurch die Berichtspflicht gegenüber dem Landtag nicht erfüllt wurde und belastbare Daten fehlen. Die Anfrage erkundigt sich nach der Erfüllung der Berichtspflicht durch die Kommunen, der rechtlichen Bindung der Landesregierung an diese Pflichten, dem Zeitplan und den Vorbereitungen für den Erlass der Rechtsverordnung sowie dem Einfluss des Ministerpräsidenten auf die Einhaltung der Berichtspflicht
Zusammenfassung der Antwort:
ie Antwort auf die Kleine Anfrage stellt fest, dass das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung seit Inkrafttreten des § 91 BauO NRW 2018 keine Rechtsverordnung gemäß § 91 Satz 3 BauO NRW 2018 erlassen hat. Dadurch wurde die Berichtspflicht nach § 91 Satz 4 BauO NRW 2018 gegenüber dem Landtag nicht erfüllt, und es liegen keine belastbaren Zahlen zur durchschnittlichen Dauer von Baugenehmigungsverfahren in den Kommunen vor. Das Ministerium ist rechtlich verpflichtet, diese Rechtsverordnung zu erlassen, da die Anwendbarkeit des Gesetzes davon abhängt. Ministerin Scharrenbach erkennt zwar grundsätzlich den Auftrag an, hat jedoch die Pflicht zum Erlass der Verordnung bisher nicht umgesetzt. In der Sitzung des Ausschusses für Heimat und Kommunales vom 03.03.2023 bestätigte sie, dass die Landesregierung den Auftrag umsetzen will und die Angelegenheit prüft. Konkrete Angaben zu den ergriffenen Maßnahmen oder einem Zeitplan für den Verordnungserlass wurden nicht gemacht