Link zum Dokument: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-5336.pdf
Zusammenfassung der Anfrage:
ie Kleine Anfrage thematisiert die Verbesserung des Übergangs von Beruflichen Gymnasien für Gesundheit zu Hochschulen in Nordrhein-Westfalen. Sie bezieht sich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, wonach Hochschulen den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife an solchen Gymnasien als besondere Vorbildung anerkennen und beispielsweise Leistungskurse Gesundheit bei der Studienplatzvergabe positiv berücksichtigen können. Zudem ist die Anrechnung von Wartesemestern bei zulassungsbeschränkten Studiengängen möglich. Die Anfrage richtet sich darauf, welche Hochschulen diese Regelungen tatsächlich anwenden, wie viele Zulassungen auf dieser Grundlage seit dem Wintersemester 2019/2020 erfolgt sind und in welchem Umfang Wartesemester angerechnet wurden
Zusammenfassung der Antwort:
ie Landesregierung teilt mit, dass der Staatsvertrag über die Hochschulzulassung vom 4. April 2019 es Hochschulen erlaubt, den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife an Beruflichen Gymnasien für Gesundheit als besondere Vorbildung anzuerkennen und beispielsweise den Leistungskurs Gesundheit bei der Studienplatzvergabe positiv zu berücksichtigen. Zudem ist die Anrechnung von bis zu sieben Wartesemestern bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen möglich. Konkrete Angaben dazu, welche Hochschulen diese Möglichkeiten tatsächlich anwenden und wie viele Zulassungen daraus resultieren, wurden jedoch nicht gemacht