Link zum Dokument: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-14903.pdf
Zusammenfassung der Anfrage:
ie Kleine Anfrage thematisiert die Problematik der Nachuntersuchungen minderjähriger Auszubildender gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz, deren Kosten eigentlich vom Land NRW übernommen werden. Es wird berichtet, dass der Erstattungssatz von 23,80 Euro für Ärzte nicht kostendeckend ist, was dazu führt, dass Untersuchungen verweigert werden und Auszubildende sowie Betriebe die Kosten privat tragen müssen. Die Abgeordneten fragen die Landesregierung, ob ihr dieses Problem bekannt ist, ob eine Anhebung der Kostenerstattung geplant ist und welche Alternativen zur Unterstützung der Auszubildenden und Ausbildungsbetriebe vorgesehen sind
Zusammenfassung der Antwort:
ie Landesregierung bestätigt, dass ihr die Problematik der unzureichenden Kostenerstattung für Nachuntersuchungen minderjähriger Auszubildender bekannt ist. Der derzeitige Erstattungssatz von 23,80 Euro wird als nicht kostendeckend angesehen, was dazu führt, dass Ärzte diese Untersuchungen teilweise ablehnen. Die Landesregierung prüft Möglichkeiten zur Anpassung der Kostenerstattungsbeträge, um eine angemessene Durchführung der Nachuntersuchungen sicherzustellen. Sollte eine Anhebung nicht erfolgen, werden alternative Unterstützungsmaßnahmen für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe in Betracht gezogen, um die Einhaltung der Untersuchungsverpflichtung zu gewährleisten