Link zum Dokument: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-12388.pdf
Zusammenfassung der Anfrage:
ie Kleine Anfrage der Abgeordneten Ralf Witzel und Angela Freimuth (FDP) thematisiert die Bearbeitungsdauer von Lohn- und Einkommensteuererklärungen in den Finanzämtern Nordrhein-Westfalens. Sie hebt die Bedeutung einer termingerechten Steuererhebung für die staatliche Handlungsfähigkeit hervor und verweist auf das Ziel der Finanzverwaltung, Erklärungen in der Regel innerhalb von drei Monaten zu bearbeiten. Trotz digitaler Unterstützung und qualifizierten Personals bestehen Herausforderungen durch etwa 1.500 unbesetzte Stellen und zusätzlichen Personalaufwand durch die Grundsteuerreform. Beschwerden über lange Bearbeitungszeiten, insbesondere bei Erstattungen, werden genannt, wobei zwei Finanzämter in NRW im bundesweiten Vergleich sehr kurze Bearbeitungszeiten aufweisen. Die Anfrage bittet die Landesregierung um detaillierte Auskünfte zu Bearbeitungszeiten in den einzelnen Finanzämtern, Unterschiede bei selbst eingereichten und steuerberatenden Erklärungen, Bearbeitungsdauer bei Nachzahlungen versus Erstattungen, Gründe für überdurchschnittliche Verfahrensdauern sowie zur Verzinsung von Erstattungen und Nachzahlungen für die Steuerjahre 2010 bis 2022
Zusammenfassung der Antwort:
ie Antwort der Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf die Kleine Anfrage zur Bearbeitungsdauer von Lohn- und Einkommensteuererklärungen zeigt, dass die Finanzverwaltung das Ziel verfolgt, die Bearbeitung im Regelfall innerhalb von drei Monaten abzuschließen. Aktuell werden über 97 % der Erklärungen innerhalb von fünf Monaten erledigt. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Einzelfall, insbesondere wenn Rückfragen oder Belege erforderlich sind. Trotz eines Personalmangels von rund 1.500 unbesetzten Stellen und zusätzlicher Belastungen durch die Grundsteuerreform konnten zwei Finanzämter in NRW bundesweit sehr kurze Bearbeitungszeiten vorweisen (Herne: 29,8 Tage, Olpe: 31,5 Tage). Unterschiede in der Bearbeitungsdauer ergeben sich je nach Art der Einreichung (selbst eingereicht oder über Steuerberater) sowie je nach erwarteter Nachzahlung oder Erstattung. Gründe für längere Verfahrensdauern in einzelnen Ämtern sind unter anderem Personalmangel und Krankenstände. Die Finanzämter setzen bundeseinheitliche Verzinsungen für Erstattungen und Nachzahlungen gemäß der Abgabenordnung für die Steuerjahre 2010 bis 2022 fest. Die Landesregierung betont die Bedeutung einer kontinuierlichen Optimierung der Bearbeitungsprozesse im Rahmen der „Finanzverwaltung der Zukunft“