Link zum Dokument: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-6724.pdf
Zusammenfassung der Anfrage:
ie Kleine Anfrage der Abgeordneten Dirk Wedel, Ralf Witzel und Angela Freimuth (FDP) thematisiert den aktuellen und geplanten Bestand an Selbstbewirtschaftungsmitteln im Einzelplan 08 des Haushaltsentwurfs 2024. Dabei wird auf erhebliche Einnahmen aus der Rückübertragung nicht mehr benötigter Mittel verwiesen, die im Haushalt 2024 mit rund 668 Millionen Euro veranschlagt sind, gegenüber 127 Millionen Euro im Jahr 2023. Der Minister der Finanzen gab an, dass aus dem Einzelplan 08 etwa 109 Millionen Euro in den Haushaltstitel 20 020 Titel 119 20 fließen sollen. Zum Anfangsbestand 2023 wurden rund 8,5 Milliarden Euro an Selbstbewirtschaftungsmitteln insgesamt genannt, davon etwa 700 Millionen Euro im Einzelplan 08. Die genaue Höhe der Mittel in den einzelnen Kapiteln und Titeln konnte mangels Ressortabfrage nicht vollständig angegeben werden. Die Landesregierung wurde gebeten, detaillierte Angaben zu den Zeitpunkten der Mittelzuführung, den verfügbaren Beständen zum letzten nachvollziehbaren Zeitpunkt und zum Jahresende 2023 sowie den geplanten Einnahmen und verbleibenden Mitteln im Haushalt 2024 zu machen. Zudem wird auf Empfehlungen des Landesrechnungshofs zur transparenten und titelscharfen Ausweisung der Selbstbewirtschaftungsmittel verwiesen, um das parlamentarische Budget- und Kontrollrecht zu stärken
Zusammenfassung der Antwort:
ie Landesregierung hat auf die Kleine Anfrage zur Höhe und Verwendung der Selbstbewirtschaftungsmittel im Einzelplan 08 geantwortet. Im Haushaltsentwurf 2024 sind Einnahmen aus der Rückübertragung nicht mehr benötigter Selbstbewirtschaftungsmittel in Höhe von 667,7 Mio. Euro veranschlagt, davon entfallen 109,2 Mio. Euro auf den Einzelplan 08. Anfang 2023 betrug der Bestand an Selbstbewirtschaftungsmitteln insgesamt rund 8,5 Mrd. Euro, wovon etwa 700 Mio. Euro auf den Einzelplan 08 entfielen. Die genaue Höhe der Mittel in den einzelnen Kapiteln und Titeln des Einzelplans 08 sowie deren voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende 2023 konnten mangels Ressortabfrage nicht vollständig angegeben werden. Für 2024 verweist die Landesregierung bezüglich der Mittelzuführungen und verbleibenden Bestände auf die Zuständigkeit der jeweiligen Ressorts. Die Landesregierung hat bereits zu bestimmten Kapiteln und Titeln des Einzelplans 08 detaillierte Auskünfte erteilt und wird gebeten, die noch offenen Fragen nach dem gleichen Schema zu beantworten. Es wird betont, dass eine titelscharfe Ausweisung der Selbstbewirtschaftungsmittel im Haushaltsplan und der Haushaltsrechnung zur Transparenz und parlamentarischen Kontrolle empfohlen wird, da diese Mittel zeitlich unbegrenzt zur Verfügung stehen und Einnahmen daraus den Mitteln zufließen, wodurch sie den Charakter von Dauerfonds annehmen können