Angela Freimuth eigene Texte

Papke und Freimuth: Verfassungskonformer Haushalt ist möglich

Düsseldorf, 17.05.2011

Die FDP-Landtagsfraktion hat zur dritten Lesung des Landeshaushalts 2011 ein umfangreiches Paket mit detaillierten Einsparvorschlägen vorgelegt, das im Landtag zur Abstimmung gestellt wird.
Angela Freimuth, haushaltspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, und FDP-Fraktionschef Gerhard Papke stellten vor der Landespressekonferenz die Sparvorschläge vor.
Gerhard Papke erklärte: "Ein verfassungskonformer Haushalt ist möglich, wenn die rot-grüne Landesregierung sich endlich von ihrer Verschuldungspolitik verabschiedet und mit Sparmaßnahmen beginnt."
Nach Berechnungen der FDP-Fraktion könnte die Neuverschuldung im Etat 2011 auf 3,893 Milliarden begrenzt werden - und wäre damit verfassungskonform. Im Gegensatz zur CDU wird die FDP-Fraktion allerdings keine Verfassungsklage gegen den Haushalt 2011 einreichen.
Angela Freimuth erläuterte die Sparansätze der FDP-Fraktion: "Neben den größeren Einsparmöglichkeiten durch Verzicht auf, rot-grüne Wahlgeschenke' wie zum Beispiel das beitragsfreie 3. Kindergartenjahr oder den Verzicht auf die Erhebung der Studienbeiträge, der Fortschreibung der 1,5 Prozent Stelleneinsparung haben wir uns auch die Mühe gemacht, alle Einzelpläne durchzugehen, um konkrete sogenannte kleinere Sparpotentiale aufzuzeigen und sind in jedem Einzelplan fündig geworden." Insgesamt sind dabei weitere Einzelsparvorschläge im Umfang von insgesamt 156 Millionen Euro zusammengekommen."

Die FDP-Haushaltsexpertin stellte einige Punkte exemplarisch heraus: "Wir fordern im Einzelplan der Staatskanzlei eine Reduzierung des Ansatzes für den NRW-Tag und die Feier zum Tag der Deutschen Einheit um 1,35 Millionen Euro. Damit würde der Ansatz der rot-grünen Landesregierung von derzeit 2,25 Millionen Euro auf 900.000 Euro reduziert.

"Die FDP-Fraktion ist der Meinung, dass ein Haushalt, der sich an die Vorgaben der Landesverfassung hält, ein höheres Gut ist als eine große Veranstaltung, bei der sich die Landesregierung präsentiert", erläuterte Freimuth.
Kritik übte Angela Freimuth insbesondere auch an Ansatzerhöhungen, die von der Landesregierung im Haushalt vorgesehen, aber nicht weiter begründet und belegt werden. "Dies gilt etwa für die Erhöhung des Ansatzes für Leistungen für Asylbewerber und Flüchtlinge. Die Landesregierung hat hier - ohne weitere Begründung - 18 Millionen Euro mehr vorgesehen." Die FDP schlägt eine Reduzierung auf 9 Millionen Euro vor.

Da die FDP die Einführung der Gemeinschaftsschule in NRW ablehnt, schlägt sie konsequenterweise auch vor, alle Mittel für diese Schulform zu kürzen. "Neben den Personalausgaben, die in dem Gesamttableau enthalten sind, handelt es sich um Zuweisungen und Verwaltungsausgaben von zirka 4 Millionen Euro", sagte Freimuth.
Hinsichtlich einer erneuten Verfassungsklage gegen den Landeshaushalt, wie von der CDU angekündigt, erklärte Gerhard Papke: "Für uns ist eine Verfassungsklage keine Frage tagespolitischer Taktik. Wir können vom Verfassungsgericht nicht erwarten, dass es aus unserer Sicht falsche Maßnahmen wie die Abschaffung der Studienbeiträge über den Kopf des Gesetzgebers hinweg korrigiert. Das ist und bleibt Aufgabe des Parlaments. Wir ziehen nur vor das Verfassungsgericht, wenn wir der Überzeugung sind, dass wir gewinnen werden."
Außerdem sei eine Klage ohne gleichzeitigen Antrag auf sofortigen Stopp des Haushaltsvollzuges, wie ihn die CDU plant, ein stumpfes Schwert.
Papke: "Damit kann man keinen Krieg gewinnen."
Die FDP werde die politische Auseinandersetzung mit der "fatalen Schuldenpolitik" der rot-grünen Landesregierung mit allem Nachdruck vorantreiben. "Aber im Parlament, nicht vor Gericht."